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Service code: 3072

Eintragung in das Landesregister der Kandidaten und Kandidatinnen für die Ernennung zu Mitglied des Überwachungsrates des Südtiroler Sanitätsbetriebes

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Description

Der Überwachungsrat ist ein Organ des Südtiroler Sanitätsbetriebes gemäß Artikel 6 des Landesgesetzes Nr. 3 vom 21. April 2017 in geltender Fassung und besteht aus drei Vollmitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern, die von der Landesregierung ernannt und unter den im entsprechenden Landesverzeichnis eingetragenen Abschlussprüfern und Abschlussprüferinnen ausgewählt werden.

Für die Eintragung in das Verzeichnis gibt es ein öffentliches Auswahlverfahren nach einer Bekanntmachung des Direktors oder der Direktorin der Landesabteilung Gesundheit.
Die Landesabteilung Gesundheit ist die Organisationsstruktur, die für die Erstellung, Erhaltung und Aktualisierung des Verzeichnisses zuständig ist.

Das Verzeichnis wird mindestens alle drei Jahre vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Überwachungsrats aktualisiert, nachdem eine neue öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht wurde. Der Direktor oder die Direktorin der Landesabteilung Gesundheit wird dies per Dekret bekannt geben, das auf der Webseite der Abteilung Gesundheit und im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol im Abschnitt Wettbewerbe veröffentlicht wird.

Zuständig für die Sammlung und Prüfung der Anträge ist das Amt für Gesundheitsökonomie der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen.
Das Amt für Gesundheitsökonomie prüft innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anträge und Anlagen.

Das Verzeichnis mit der Liste der geeigneten und in Frage kommenden Bewerber und Bewerberinnen wird durch Erlass des Direktors oder der Direktorin der Abteilung Gesundheit genehmigt. Dieses Verzeichnis wird in alphabetischer Reihenfolge erstellt und fortlaufend nummeriert. Die Maßnahme, einschließlich der vorgenannten Liste, wird auf der institutionellen Website der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht.

Ernennung der Mitglieder des Überwachungsrats des Südtiroler Sanitätsbetriebs

Der Überwachungsrat besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern. Diese Mitglieder werden von der Landesregierung ernannt und unter den im Landesverzeichnis eingetragenen Abschlussprüfern und Abschlussprüferinnen ausgewählt. Die stellvertretenden Mitglieder treten nur im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt an die Stelle der ordentlichen Mitglieder. Diese bleiben dann für die verbleibende Zeit, für die den Überwachungsrat ernannt wird, im Amt.
Die Amtszeit der Mitglieder des Überwachungsrats beträgt drei Jahre und endet, wenn die Landesregierung die Bilanz für das dritte Jahr ihrer Amtszeit feststellt.
Die Amtszeit darf nicht länger als drei aufeinanderfolgende Wahlperioden sein.

Die Ernennung erfolgt durch Auswahl vonseiten der Landesregierung und bezieht sich auf Personen, die im Landesverzeichnis eingetragen sind. ##2##.


Who is the service aimed at?

Bewerberinnen und Bewerber, die die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

 


Requirements

Sie werden zum Zulassungsverfahren zugelassen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Eintragung in das Verzeichnis der Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret vom 27. Januar 2010, Nr. 39, in geltender Fassung;
  • Kenntnisse der italienischen und deutschen Sprache;
  • Besitz der Voraussetzung der Unabhängigkeit gemäß Artikel 21 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. Juni 2011, Nr. 123.

Sie können nicht als Mitglied des Rats vorgeschlagen oder ernannt werden:

  • wenn Sie sich in einer der in Artikel 2399 des Zivilgesetzbuchs genannten Situationen der Unvereinbarkeit befinden oder
  • wenn einer der in Artikel 7 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 31. Dezember 2012, Nr. 235 genannten Gründe für die Nichtwählbarkeit auf Sie zutrifft.

Sie müssen die Voraussetzungen am Tag der Einreichung des Antrags erfüllen.

Bereits im Verzeichnis eingetragene Personen werden aufgefordert, ihre Kandidatur zu bestätigen, indem sie eigenständig erklären, dass die bei der Eintragung in das Verzeichnis der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ernennung zum Mitglied  des Überwachungsrats des Sanitätsbetriebs angegebenen Voraussetzungen weiterhin bestehen.


What is needed

  • Nicht beglaubigte Fotokopie eines gültigen Ausweises (Vorder- und Rückseite).
  • Aktualisierter Lebenslauf (Europass-Vorlage).
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der Sprachgruppen, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
  • Formular 1 – ##3## (auszufüllen, wenn noch nicht im Verzeichnis registriert).
  • Formular 2 – ##4## (auszufüllen, wenn bereits im Verzeichnis registriert).

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

 


How to apply

Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist es erforderlich, den Antrag auf Eintragung oder Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Bewerberinnen und Bewerber für die Ernennung als Mitglied des Überwachungsausschusses des Südtiroler Sanitätsbetriebs vollständig auszufüllen – je nachdem, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller bereits in der Landesliste eingetragen ist oder nicht – und ihn gemäß den im Hinweis angegebenen Modalitäten an das Amt für Gesundheitsökonomie der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen zu übermitteln.


What follows

Das Amt für Gesundheitsökonomie prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anträge und ihrer Anlagen innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Antragsfrist. Das Verzeichnis der geeigneten und in Frage kommenden Bewerbern oder Bewerberinnen wird durch Erlass des Direktors oder der Direktorin der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen genehmigt. Diese Liste wird in alphabetischer Reihenfolge erstellt und fortlaufend nummeriert. Die Maßnahme, einschließlich der vorgenannten Liste, wird auf der institutionellen Website der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht. Die Landesregierung ernennt durch eigenen Beschluss die drei ordentlichen und drei stellvertretenden Mitglieder des Überwachungsrats des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf der Grundlage der aktualisierten Liste.

 


Timings and deadlines

Die Anträge für die Eintragung in das Verzeichnis der Bewerber und Bewerberinnen für die Ernennung als Mitglied des Überwachungsrats des Südtiroler Sanitätsbetriebs müssen innerhalb der angegebenen Frist der öffentlichen Bekanntmachung eingehen.

 


Frequently asked questions

  1. Wo finde ich ausführliche Informationen über das Anmeldeverfahren für Bewerber und Bewerberinnen zur Bestellung als Mitglied des Überwachungsrats des Südtiroler Sanitätsbetriebs?
Gemäß Artikel 15-bis, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3 in geltender Fassung erklärt die Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen:
  1. den Inhalt und die Modalitäten der Einreichung von Anträgen auf Eintragung in das Verzeichnis;
  2. die Modalitäten und Fristen für die Prüfung dieser Anträge;
  3. die Verfahren zur Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses und insbesondere zur regelmäßigen Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Eintragung noch erfüllt sind;
  4. die Modalitäten für die Ersetzung durch stellvertretende Mitglieder.

Diese Informationen sind in der öffentlichen Bekanntmachung im Dekret des Direktors oder der Direktorin der Abteilung Gesundheit enthalten und betrifft die Aktualisierung des Verzeichnisses der Bewerber und Bewerberinnen für die Ernennung zum Mitglied des Überwachungsrates des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
 
  1. Gibt es ein Honorar für die Mitglieder des Überwachungsrats des Südtiroler Sanitätsbetriebs?
Die Mitglieder des Rats haben Anspruch auf eine feste jährliche Bruttovergütung, die von der Landesregierung auf höchstens 12 % des festen Teils der jährlichen Bruttobezüge festgesetzt wird. Diese Vergütung wird gemäß dem individuellen Arbeitsvertrag an den Generaldirektor bzw. Generaldirektorin gezahlt. Die Entschädigung des Präsidenten oder der Präsidentin ist 20 % höher als die der anderen Mitglieder des Rats. Die Mitglieder des Rats erhalten außerdem eine Rückvergütung der von der Landesregierung festgelegten Kosten.
  1. Gibt es auch eine Vergütung für die Ersatzmitglieder des Überwachungsrats des Südtiroler Sanitätsbetriebes?

Die stellvertretenden Mitglieder treten nur dann an die Stelle der ordentlichen Mitglieder, wenn diese ihr Amt vorzeitig niederlegen. Nach ihrem Amtsantritt bleiben die Ersatzmitglieder für den Rest der Amtszeit des Überwachungsrats im Amt und erhalten ihre Vergütung im Verhältnis zu ihrem Amt.