web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 3056

Zahlung der Jahresgebühr für die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Transportunternehmen für Dritte

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

Zahlung des jährlichen Beitrags, den die in das Berufsverzeichnis der GüKVU eingetragenen Unternehmen schulden, einschließlich der Unternehmen, deren Eintrag vorübergehend ausgesetzt wurde.
GüKVU steht für Güterkraftverkehr-Unternehmensverordnung.


Who is the service aimed at?

Personen, die im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen (GüKVU) eingetragen sind. 



What follows

Wird der Beitrag bezahlt, gilt das Unternehmen als ordnungsgemäß eingetragen. Andernfalls wird das Unternehmen im April des Folgejahres vom Berufsverzeichnis ausgesetzt und darf die Tätigkeit erst nach Begleichung des Beitrags wieder aufnehmen.


Timings and deadlines

Die Zahlung für das laufende Jahr muss bis spätestens 31. Dezember des vorangegangenen Jahres erfolgen. Beispielsweise ist der Beitrag für das Jahr 2026 bis spätestens 31. Dezember 2025 zu entrichten.


Regulatory reference

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr. 298.
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 7. November 1994, Nr. 681.
  • Gesetz vom 27. Mai 1993, Nr. 162, Artikel 2.

Competent structure

Kraftfahrzeugamt

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Matthias Bernard
E-Mail matthias.bernard@provincia.bz.it

Manfred Eriavec
E-Mail manfred.eriavec@provincia.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch undFreitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.