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Antrag auf Befreiung von einzelnen Modulen oder von einem oder mehreren Prüfungsteilen betreffend:
- Meister oder Meisterin;
- Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin.

Antrag auf Befreiung von einzelnen Modulen oder von einem oder mehreren Prüfungsteilen betreffend:
Bürger und Bürgerinnen, die einen Südtiroler Abschluss als Meister/Meisterin oder als Handelsfachwirt/Handelsfachwirtin anstreben und ein in Italien oder im Ausland erworbenes Abschlusszeugnis einer Aus- oder Fortbildung besitzen. Die Inhalte dieses Abschlusses müssen mit dem jeweiligen Prüfungsprogramm übereinstimmen.
Folgende Voraussetzungen gelten für eine teilweise Befreiung:
Um eine teilweise Befreiung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Wenden Sie sich an das Amt und senden Sie die erforderlichen Unterlagen zu:
Wenn Sie von vereinzelten Modulen, einem oder mehreren Prüfungsteilen befreit worden sind, erhalten Sie am Ende der Meister- oder Handelsfachwirte-Ausbildung das entsprechende Diplom ohne Angabe einer Gesamtnote.
Für diesen Dienst sind keine besonderen Fristen vorgesehen.
Nein, das Amt muss zunächst den eingereichten Antrag und das Diplom oder Abschlusszeugnis, das Gegenstand der Befreiung ist, prüfen. Das Amt muss auch die Programme und Inhalte vergleichen und gegebenenfalls eine diesbezügliche Stellungnahme von Fachkräften einholen und eine Entscheidung treffen.
Der Grund dafür ist, dass die Endnote auf der Bewertung aller im Programm vorgesehenen Prüfungen beruht.
Wenn eine Person von einem oder mehreren Modulen befreit ist, fehlen grundlegende Elemente zur Berechnung eines gewichteten Durchschnitts oder einer einheitlichen Gesamtbeurteilung. Um eine faire und einheitliche Bewertung zu gewährleisten, wird das Diplom ohne Endnote verliehen, bleibt aber für alle Zwecke gültig und anerkannt.
Eine Befreiung muss bei einer Änderung des betreffenden Prüfungsprogramms erneut bewertet und bestätigt werden. Befreiungen oder bereits bestandene Prüfungen in Bezug auf Teile oder Module der Meister- oder Handelsfachwirteprüfung verlieren ihre Gültigkeit, wenn die gesamte Prüfung nicht innerhalb von sechs Jahren abgeschlossen wird.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##2##.
Dantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 69 94
E-Mail: lehre.meister@provinz.bz.it
PEC: lehre.apprendistato@pec.prov.bz.it
Website: deutsche-bildung.provinz.bz.it