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Service code: 3018

Anerkennung von Bildungsguthaben für die teilweise Befreiung von der Meisterprüfung im Handwerk

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Description

Antrag auf Befreiung von einzelnen Modulen oder von einem oder mehreren Prüfungsteilen betreffend:

  • Meister oder Meisterin;
  • Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin.

 


Who is the service aimed at?

Bürger und Bürgerinnen, die einen Südtiroler Abschluss als Meister/Meisterin oder als Handelsfachwirt/Handelsfachwirtin anstreben und ein in Italien oder im Ausland erworbenes Abschlusszeugnis einer Aus- oder Fortbildung besitzen. Die Inhalte dieses Abschlusses müssen mit dem jeweiligen Prüfungsprogramm übereinstimmen.

 


Requirements

Folgende Voraussetzungen gelten für eine teilweise Befreiung:

  • das Abschlusszeugnis muss von einer öffentlichen Körperschaft oder einer Körperschaft mit entsprechenden öffentlichen Befugnissen ausgestellt worden sein;
  • das Prüfungsprogramm, das dem vorgelegten Abschlusszeugnis zugrunde liegt, muss im Wesentlichen dem Programm der betreffenden Meister- oder Handelsfachwirteprüfung entsprechen.

 


What is needed

Um eine teilweise Befreiung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • gültiger Ausweis;
  • Antragsformular für die Befreiung;
  • Kopie der folgenden Unterlagen:
  1. Abschlusszeugnis oder Diplom;
  2. Lehrplan oder Ausbildungsprogramm;
  3. gegebenenfalls weitere vom zuständigen Amt angeforderte Unterlagen.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 



What follows

 

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft das Ansuchen und die beigefügten Unterlagen;
  2. es werden die zuständige Prüfungskommission oder fachkundige Experten und Expertinnen angehört;
  3. wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Befreiung vom entsprechenden Modul oder vom jeweiligen Prüfungsteil.

Wenn Sie von vereinzelten Modulen, einem oder mehreren Prüfungsteilen befreit worden sind, erhalten Sie am Ende der Meister- oder Handelsfachwirte-Ausbildung das entsprechende Diplom ohne Angabe einer Gesamtnote.

 


Timings and deadlines

Für diesen Dienst sind keine besonderen Fristen vorgesehen.


Frequently asked questions

 

Wenn das Diplom oder das Zeugnis, das ich besitze, Inhalte enthält, die dem Prüfungsprogramm für die Ausbildung zur Meisterin bzw. zum Meister oder zur Handelsfachwirtin bzw. zum Handelsfachwirt entsprechen, ist die Befreiung von den entsprechenden Modulen oder Prüfungsteilen immer garantiert?

Nein, das Amt muss zunächst den eingereichten Antrag und das Diplom oder Abschlusszeugnis, das Gegenstand der Befreiung ist, prüfen. Das Amt muss auch die Programme und Inhalte vergleichen und gegebenenfalls eine diesbezügliche Stellungnahme von Fachkräften einholen und eine Entscheidung treffen.

 

Aus welchen Grund ist es bei der Befreiung von einzelnen Modulen, einem oder mehreren Prüfungsteilen nicht möglich,  eine Gesamtnote für die Ausbildung zum Meister bzw. zur Meisterin oder zum Handelsfachwirt bzw. zur Handelsfachwirtin zu erhalten?

Der Grund dafür ist, dass die Endnote auf der Bewertung aller im Programm vorgesehenen Prüfungen beruht.

Wenn eine Person von einem oder mehreren Modulen befreit ist, fehlen grundlegende Elemente zur Berechnung eines gewichteten Durchschnitts oder einer einheitlichen Gesamtbeurteilung. Um eine faire und einheitliche Bewertung zu gewährleisten, wird das Diplom ohne Endnote verliehen, bleibt aber für alle Zwecke gültig und anerkannt.

Wie lange bleibt ein Modul oder ein Prüfungsteil gültig, von dem man befreit wurde, und was passiert, wenn das Prüfungsprogramm zwischenzeitlich von Amts wegen geändert wird?

Eine Befreiung muss bei einer Änderung des betreffenden Prüfungsprogramms erneut bewertet und bestätigt werden. Befreiungen oder bereits bestandene Prüfungen in Bezug auf Teile oder Module der Meister- oder Handelsfachwirteprüfung verlieren ihre Gültigkeit, wenn die gesamte Prüfung nicht innerhalb von sechs Jahren abgeschlossen wird.

 


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##2##.