- Antragsformular: ##1##;
- Technischer Bericht über das Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren;
- Projektunterlagen: Auszug aus dem Bauleitplan, Lagepläne, eventuelle Details und Schnitte;
- Eventuelle Zustimmung der Gemeinde zur Ausübung der Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung der Ermächtigung:
- Für den Antrag: Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt;
- Für die Ausstellung der Ermächtigung: Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man das folgende Formular ##2## per PEC an: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it sendet.
Das Datum der Zahlung der Stempelsteuer muss vor dem Datum der digitalen Unterschrift der Eigenerklärung liegen.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).