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Service code: 3012

Ermächtigung zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen

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Description

Ansuchen um Ermächtigung zur Ausübung von Verwertungs-bzw. Beseitigungsverfahren von Abfällen, wenn keine Projektgenehmigung erforderlich ist. Diese Ermächtigung wird vom Amt für Abfallwirtschaft der Agentur für Umwelt und Klimaschutz erteilt.


Who is the service aimed at?

Alle Unternehmen oder Firmen, die Abfälle entsorgen möchten.


Requirements


What is needed

  • Antragsformular: ##1##;
  • Technischer Bericht über das Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren;
  • Projektunterlagen: Auszug aus dem Bauleitplan, Lagepläne, eventuelle Details und Schnitte;
  • Eventuelle Zustimmung der Gemeinde zur Ausübung der Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren.

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung der Ermächtigung:

  • Für den Antrag: Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt;
  • Für die Ausstellung der Ermächtigung: Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man das folgende Formular ##2## per PEC an: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it sendet.

Das Datum der Zahlung der Stempelsteuer muss vor dem Datum der digitalen Unterschrift der Eigenerklärung liegen.

Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).



What follows

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten per PEC die Ermächtigung zur Ausübung von Verwertungs-bzw. Beseitigungsverfahren von Abfällen.

Timings and deadlines

Sie können sechs Monate vor Ablauf und in jedem Fall bei einer wesentlichen Änderung der Tätigkeit ein Ansuchen um Erneuerung der Ermächtigung stellen.


Frequently asked questions

Wie lange gilt die Ermächtigung?

Die Ermächtigung ist zeitlich begrenzt (max. 10 Jahre) und muss durch fristgerechte Einreichung eines Antrags, d. h. sechs Monate vor Ablauf, erneuert werden.

Ist es möglich, die Ermächtigung auf ein anderes Unternehmen zu übertragen?

Nein, die Ermächtigung wird ausschließlich dem antragstellenden Unternehmen erteilt und ist an die angegebenen spezifischen Betriebsbedingungen gebunden. Im Falle einer Übernahme oder eines Eigentümerwechsels muss ein neues Ansuchen gestellt werden.

Was passiert, wenn ich Verwertungs- oder Beseitigungstätigkeiten ohne Ermächtigung durchführe?

Die Ausübung ohne Ermächtigung wird nach den geltenden Vorschriften zur Abfallbewirtschaftung strafrechtlich geahndet.

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kontakte der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.

Rechtsgrundlagen