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Änderung und Erneuerung der Ermächtigung zur Ausübung von Beseitigungsverfahren von Abfällen.

Änderung und Erneuerung der Ermächtigung zur Ausübung von Beseitigungsverfahren von Abfällen.
Betreiber/Betreiberin der bereits genehmigten Abfallbewirtschaftungsanlage (Unternehmen).
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Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen, eine für den Antrag und eine für die Ausstellung der Ermächtigung:
Das Datum der Zahlung der Stempelsteuer muss vor dem Datum der digitalen Unterschrift der Eigenerklärung liegen.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Für das Ansuchen senden Sie das Formular im Abschnitt „Was benötigen Sie“ per PEC an die folgende Adresse: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it.
Das Amt erhält Ihr Ansuchen.
Sie erhalten per PEC die Änderung und Erneuerung der Ermächtigung zur Ausübung von Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren von Abfällen.
Sie können sechs Monate vor Ablauf und in jedem Fall bei einer wesentlichen Änderung der Tätigkeit ein Ansuchen um Erneuerung der Ermächtigung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kontakte der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Wird der Antrag auf Erneuerung nicht rechtzeitig eingereicht, läuft die Ermächtigung ab und die Anlage darf bis zur Erteilung einer neuen Ermächtigung keine Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahmen mehr durchführen.
Ja, der Antrag kann von einem gesetzlichen Vertreter oder einem beauftragten Sachverständigen eingereicht werden, sofern eine vom Eigentümer oder von der Eigentümerin der Anlage unterzeichnete Vollmacht oder Beauftragung beigefügt wird.
Der Zeitrahmen kann je nach Komplexität des Ansuchens und der erforderlichen Prüfungen variieren, im Durchschnitt schließt das Amt das Verfahren jedoch innerhalb weniger Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen ab.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 80
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: abfallwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.