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Service code: 2952

Landesrangordnung der amtsführenden und vertretenden Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen

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Description

Die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Sekretariatsdienstes in den Gemeinden muss auch im Fall einer Abwesenheit oder vorübergehenden Verhinderung des Gemeindesekretärs oder der Gemeindesekretärin gewährleistet sein. Daher gilt:

  • Verfügt die Gemeinde nicht über einen Vizegemeindesekretär oder eine Vizegemeindesekretärin, so sorgt der Landeshauptmann mittels Dekret für die Amtsführung oder Vertretung des Sekretariatssitzes;
  • Ist der Sekretariatssitz vakant, wird in gleicher Weise vorgegangen, für die Zeit, die für die Durchführung des Wettbewerbs und die Amtsübernahme des neuen Gemeindesekretärs oder der neuen Gemeindesekretärin erforderlich ist.

Der Auftrag zur Amtsführung oder Vertretung kann erteilt werden an:

  • den Sekretär oder die Sekretärin einer Nachbargemeinde oder einen Gemeindesekretär oder eine Gemeindesekretärin in Verfügbarkeit;
  • Personen, die in die Rangordnung zur Erteilung der Aufträge zur Amtsführung und Vertretung von Sekretariatssitzen aufgenommen wurden.

Die Kosten für die Amtsführung oder Vertretung trägt die Gemeinde, bei der der Dienst geleistet wird. Die entsprechende Entschädigung ist im Bereichsabkommen geregelt.

 


Who is the service aimed at?

Gemeinden.


Requirements

  • Die Gemeinde darf nicht über einen Vizegemeindesekretär oder eine Vizegemeindesekretärin verfügen;
  • Soll die Vertretung des Gemeindesekretärs oder der Gemeindesekretärin durch den Sekretär oder die Sekretärin einer Nachbargemeinde erfolgen, ist der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin dieser Gemeinde anzuhören. Das Einvernehmen gilt als erteilt, wenn innerhalb von 24 Stunden keine Stellungnahme abgegeben wird;
  • Soll die Vertretung des Gemeindesekretärs oder der Gemeindesekretärin über die landesweite Rangordnung für Amtsführungs- und Vertretungsaufträge erfolgen, ist deren Reihenfolge einzuhalten.

 


What is needed

Nachdem eine geeignete und verfügbare Person entweder in den Nachbargemeinden oder in der Rangordnung zur Erteilung der Aufträge zur Amtsführung und Vertretung von Sekretariatssitzen gefunden wurde, sind für das Ansuchen folgende Unterlagen vorzubereiten:

  • wenn der Auftrag einem Sekretär oder einer Sekretärin einer Nachbargemeinde erteilt wird: ##3##;
  • wenn der Auftrag einer in der Rangordnung eingetragenen Person erteilt wird: ##4##.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 



What follows

Die Person übernimmt den Dienst in der Gemeinde, für die sie ermächtigt wurde.


Timings and deadlines

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der betroffenen Gemeinde muss mindestens acht Tage vor der Abwesenheit des Gemeindesekretärs oder der Gemeindesekretärin ein schriftliches Ansuchen an den Landeshauptmann richten.


Regulatory reference

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 162 bis 165 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 ##3##.

  • Gemeindesekretäre – Regelung (Beschluss der Landesregierung Nr. 13/Abt. 7 vom 12. Februar 2007).

  • Gemeindesekretäre – Bereichsabkommen vom 11.03.2025: Bereichsabkommen für die Führungskräfte der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. – ##4##.