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Service code: 2175

Beiträge zur Verbesserung des Tierhaltungssektors

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Description

Ansuchen um Beihilfe für die Verbesserung der Tierzucht

  • für den Ankauf von Zuchtebern im Rahmen eines Qualitätsfleischprogrammes;

  • für die Haltung von Zuchtstieren in öffentlichen Sprungstellen.


Who is the service aimed at?

  • Im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer (LAFIS) eingetragene einzelne oder zusammengeschlossene landwirtschaftliche Unternehmen;
  • eine vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin beauftragte dritte Person (Vertrauensperson oder ein Verband), vorbehaltlich der Erteilung einer entsprechenden Vollmacht.

Requirements

Beihilfe für den Ankauf von Zuchtebern

  • die Zuchteber müssen im Zeitraum vom 1. März bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres angekauft werden

Beihilfe für die Haltung von Stieren in öffentlichen Sprungstellen:

  • der Stier muss im Herdebuch eingetragen sein;
  • der Stier muss im öffentlichen Deckeinsatz gehalten werden bzw. Kühe anderer Tierhalter belegt haben;
  • im Zeitraum vom 1. März bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres muss auf der Sprungstelle für mindestens acht Monate ein Stier im Deckeinsatz gehalten werden;
  • das obligatorische Gesundheitszeugnis des Stieres darf nicht älter als 12 Monate sein;
  • Sie müssen alle Belegungen ordnungsgemäß bei der Vereinigung der Südtiroler Tierzuchtverbände, Galvanistraße 38, Bozen, melden.

What is needed

Um auf die Plattform zugreifen zu können, müssen Sie folgendes besitzen:

  • eine digitale Identität (SPID), oder
  • CIE (elektronische Identitätskarte).

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


How to apply

Sie können das Ansuchen nur elektronisch über den Online-Dienst stellen, indem Sie wie folgt vorgehen:

  • Der Eigentümer oder die Eigentümerin des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. dessen/deren gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin legt im persönlichen Bereich in myCIVIS eine Vertretung für den landwirtschaftlichen Betrieb an: Sie können das Ansuchen online über die gleiche Plattform stellen;
  • wenn Sie bereits über eine gültige Vertretung für diesen Dienst verfügen, brauchen Sie keine neue Vertretung zu beantragen, sondern können direkt den Antrag auf Beihilfe einreichen, indem Sie den Online-Dienst in myCIVIS aufrufen;
  • geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

What follows

  • Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Amtes prüfen die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen.
  • wenn die Unterlagen in Ordnung sind, erhalten Sie die Beihilfe in Höhe von:
    • Bis zu 500,00 Euro pro Tier für den Ankauf von Zuchtebern;
    • bis zu 400,00 Euro pro Jahr für die Haltung von Zuchtstieren in öffentlichen Sprungstellen;
  • wenn die erforderlichen Mittel in dem betreffenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung stehen, wird der Betrag der Beihilfe anteilsmäßig gekürzt.

Timings and deadlines

Sie müssen Ihren Antrag auf Beihilfe bis zum 28. Februar eines jeden Jahres einreichen;

Sie müssen die Delegierung für dritte Personen innerhalb einer Woche ab der Eingabe auf dem Portal vervollständigen.


Frequently asked questions

Was ist unter einer „De-Minimis-Beihilfe“ zu verstehen?

Die genannten Beihilfen werden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2024/3118 über die De-Minimis-Beihilfen im Agrarsektor gewährt. Diese sehen vor, dass im laufenden Haushaltsjahr und in den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren De-Minimis-Beihilfen von bis zu 50.000,00 Euro gewährt werden können.

Begünstigte sind Unternehmen, die im Bereich der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme bei der Beantragung einer Vertretung/Delegierung für Dritte habe?

Bei Fragen oder Problemen bei der Beantragung der Vollmacht für Ihr Unternehmen können Sie sich unter der gebührenfreien Nummer +39 800 816 836 an das Callcenter wenden. Der Service ist montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Alternativ können Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: servicedesk@provincia.bz.it.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlage: Beschluss vom 30.12.2019, Nr. 1173

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.