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Service code: 2136

Beiträge für kommunale Katastrophenschutzmaßnahmen und -pläne

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Description

Anträge auf Bewilligung eines Beitrags für die folgenden Zivilschutzmaßnahmen:

  • Umsetzung von Vorbeugungsmaßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Errichtung von Schutzbauwerken. Dazu gehören der Bau von Notstromversorgungsanlagen zur Gewährleistung essenzieller Dienste oder die Umsetzung von anderen Zivilschutzmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos;

  • Wiederherstellung oder Wiederaufbau der beschädigten öffentlichen Bauwerke, wie Straßen, Trinkwasserleitungen, Kanalisierungen und Gebäude, einschließlich der Einrichtung und der dazugehörigen Ausstattung;

  • Erstellung von Zivilschutzplänen, Erstellung von Gefahrenzonenplänen oder Klassifizierung des spezifischen Risikos;

  • Erwerb der notwendigen Güter und Dienstleistungen, um die Ziele der Vorbeugung und Wiederinstandsetzung zu erreichen, wie Untersuchungen, Studien, Gutachten, Gefahrenkarten, Überwachungs- und Alarmierungssysteme.


Requirements

Die Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link: ##2##.


What is needed

Zivilschutzmaßnahmen: Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen

  • ##20##.

Zivilschutzmaßnahmen – Antrag auf Teilauszahlung des Beitrages

  • ##21##.

Zivilschutzmaßnahmen – Antrag um Endauszahlung des Beitrages

  • ##22##;
  • ##23##.

Zivilschutzmaßnahmen - Erklärung zur Teil- und Endauszahlung des Beitrages

  • ##24##.

Zivilschutzmaßnahmen – Auflistung der Ausgabenbelege für Arbeiten, für technische Ausgaben und für Lieferungen

  • ##25##;
  • ##26##.

Zivilschutzmaßnahmen Feuerwehr – Antrag auf Teilauszahlung des Beitrages

  • ##27##.

Zivilschutzmaßnahmen Feuerwehr – Erklärung zur Teil- und Endauszahlung des Beitrages

  • ##28##.

Zivilschutzmaßnahmen Feuerwehr – Endauszahlung des Beitrages

  • ##29##.

Zivilschutzmaßnahmen Feuerwehr – Auflistung der Ausgabenbelege

  • ##30##;
  • ##31##;
  • ##32##.

Zivilschutzmaßnahmen Feuerwehr – Antrag auf Endauszahlung des Beitrages

  • ##3##.

Arbeiten

  • Ausführungsprojekt;
  • Kopie des Verwaltungsakts über die Genehmigung der Zivilschutzmaßnahme durch das zuständige Organ der örtlichen Körperschaft;
  • Kopie der Baukonzession, sofern gesetzlich vorgeschrieben;
  • Kopie des technischen, verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Gutachtens des technischen Landesbeirates für öffentliche Arbeiten bei Bauvorhaben mit einem Auftragswert gemäß Artikel 1 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1992, Nr. 38, in geltender Fassung;
  • Erklärung:
    • über eventuelle andere finanzielle Beihilfen für dieselbe Zivilschutzmaßnahme;
    • dass mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme noch nicht begonnen wurde;
    • davon Kenntnis zu haben, dass mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme erst nach Erhalt der Mitteilung über die positive Überprüfung des Beitragsantrags begonnen werden darf. Daraus ergibt sich jedoch noch kein Anspruch auf Gewährung eines Beitrags;
    • Datenschutzbestimmungen.

Lieferungen und Dienstleistungen

  • Kopie des Kostenvoranschlags oder der Kostenschätzung;
  • Kopie des Verwaltungsakts über die Genehmigung der Zivilschutzmaßnahme durch das zuständige Organ der örtlichen Körperschaft;
  • Erklärung:
    • über eventuelle andere finanzielle Beihilfen für dieselbe Zivilschutzmaßnahme;
    • dass mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme noch nicht begonnen wurde;
    • davon Kenntnis zu haben, dass mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme erst nach Erhalt der Mitteilung über die positive Überprüfung des Beitragsantrags begonnen werden darf. Daraus ergibt sich jedoch noch kein Anspruch auf Gewährung eines Beitrags;
    • Datenschutzbestimmungen.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



What follows

  • Die örtliche Körperschaft muss unverzüglich nach Feststellung der Gefahrensituation oder nach Eintritt des Schadensereignisses eine entsprechende schriftliche Mitteilung an das Amt für Zivilschutz übermitteln;
  • in der Regel lädt das Amt für Zivilschutz daraufhin alle zuständigen Landesämter zu einem Ortsaugenschein ein und berät dabei die örtliche Körperschaft über die zu treffenden Zivilschutzmaßnahmen;
  • zwecks Gewährung des Beitrags darf die örtliche Körperschaft mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme erst nach Erhalt der Mitteilung über die positive Überprüfung des Beitragsantrags beginnen.