Description
Betriebe des Lebensmittelsektors, die Lebensmittel herstellen und verpacken möchten, müssen die Zulassung ihrer Betriebsstätte beantragen. Dies gilt für die Herstellung von:
- Nahrungsergänzungsmittel;
- mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel;
- Lebensmittel für besondere Bevölkerungsgruppen, die nicht tierischen Ursprungs sind.
Zur Klarstellung: Lebensmittel für bestimmte Bevölkerungsgruppen sind beispielsweise Lebensmittel für Säuglinge. Oder solche für Kleinkinder. Oder auch Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Lebensmittel, die die gesamte tägliche Nahrungsration für eine gewichtskontrollierende Ernährung ersetzen. Auf Englisch werden sie als FSG – Food for Specific Groups bezeichnet.
Die Zulassung von Betrieben für Lebensmittel tierischen Ursprungs obliegt dem Landestierärztlicher Dienst der Autonomen Provinz Bozen. Gemäß Verordnung (EG) 853/2004 in der jeweils gültigen Fassung.
