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Service code: 2127

Eintragung in das Landesregister der Sportärztinnen und Sportärzte, die zur Ausstellung von Eignungsbescheinigungen für den Leistungssport befähigt sind

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Description

Ärztinnen und Ärzte, die sich auf Sportmedizin spezialisiert haben, können in folgenden Einrichtungen arbeiten:

  • in zugelassenen und akkreditierten öffentlichen oder privaten Ambulatorien oder Praxen;

Diese Ärztinnen und Ärzte stellen Bescheinigungen für Sporttätigkeiten, z. B. Tauglichkeitszeugnisse für den Wettkampfsport aus. Dazu müssen sie in das entsprechende Landesverzeichnis eingetragen sein.


Who is the service aimed at?

Ärztinnen und Ärzte, die sich auf Sportmedizin spezialisiert haben und in zugelassenen und akkreditierten öffentlichen oder privaten Ambulatorien oder Praxen arbeiten.


Requirements

Für die Eintragung in das Verzeichnis sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin und Chirurgie;

  • Eintragung in der italienischen Ärztekammer;

  • Spezialisierung in Sportmedizin ;

  • Berufliche Tätigkeit in zugelassenen und akkreditierten öffentlichen oder privaten Ambulatorien oder Praxen.

 


What is needed

  • Ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis der Fachärzte für Sportmedizin;
  • ##2##

Es sind zwei Stempelmarken in Höhe von insgesamt 32,00 Euro (jede im Wert von 16,00 Euro) zu erwerben.
Eine Stempelmarke ist für den Antrag zur Eintragung in das Landesverzeichnis vorgesehen und die andere für den entsprechenden Verwaltungsakt (Genehmigungsdekret).


How to apply

Zur Antragstellung senden Sie bitte die erforderlichen Unterlagen an: 


What follows

1) Übermittlung des Dekretes des Landesrates für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit über die Eintragung in das Landesverzeichnis der Fachärzte für Sportmedizin, die zur Ausstellung der ärztlichen Zeugnisse für den Leistungssport befähigt sind;
2) Eintragung in das oben angeführte Landesverzeichnis;
 

##3##
 


Timings and deadlines

Sie können den Antrag für diesen Dienst jederzeit stellen.