Description
Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, für ihre Erzeugnisse ein System der Eigenkontrolle anzuwenden. Zu den Maßnahmen der Eigenkontrolle zählen auch Probenahmen und Analysen. Für diese Tätigkeiten müssen sich die Lebensmittelunternehmer (LMU) der Unterstützung geeigneter Labore bedienen.
Nicht alle Lebensmittelunternehmer verfügen über ein dem Betrieb angeschlossenes Labor.
Daher müssen sie auf externe, nicht dem Lebensmittelbetrieb angegliederte Labore zurückgreifen. Diese Labore müssen die Eintragung in das entsprechende Landesverzeichnis beantragen, das vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit geführt wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständige Landesrätin bzw. den zuständigen Landesrat.
