Description
Daher muss an jeder Verkaufsstelle mindestens eine Person mit gültigem Befähigungsnachweis anwesend oder verfügbar sein.
Diese Person stellt sicher, dass Kundinnen und Kunden fachfundige Informationen zur korrekten Anwendung der Produkte, zu den Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie zu Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und zur sachgerechten Entsorgung von Restmengen und Verpackungen erhalten.
Der Befähigungsnachweis wird vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit ausgestellt, ist fünf Jahre gültig und wird im gesamten Staatsgebiet anerkannt.
