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Service code: 2125

Befähigungsnachweis für den Handel und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln

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Description

Wer Pflanzenschutzmittel verkaufen möchte, benötigt einen Befähigungsnachweis für den Handel und Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.
Daher muss an jeder Verkaufsstelle mindestens eine Person mit gültigem Befähigungsnachweis anwesend oder verfügbar sein.
Diese Person stellt sicher, dass Kundinnen und Kunden fachfundige Informationen zur korrekten Anwendung der Produkte, zu den Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie zu Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und zur sachgerechten Entsorgung von Restmengen und Verpackungen erhalten.

Der Befähigungsnachweis wird vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit ausgestellt, ist fünf Jahre gültig und wird im gesamten Staatsgebiet anerkannt.

Who is the service aimed at?

Jede Person, die einen Befähigungsnachweis für den Handel und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln und deren Zusatzstoffe beantragen oder erneuern möchte und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
 

 


Requirements

Für die Erlangung des Befähigungsnachweises:
 

  • Volljährigkeit;
  • Abschluss einer fünfjährigen Oberschule oder einer mindestens dreijährigen Universitätsausbildung in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biologie, Natur- oder Umweltwissenschaften, Chemie, Medizin oder Veterinärmedizin;
  • Teilnahme an der Ausbildung für Vertreiber und Vertreiberinnen von Pflanzenschutzmitteln (25 Stunden);
  • Bestehen einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung

Für die Erneuerung des Befähigungsnachweises:
 
  • Teilnahme an vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit anerkannten Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens 12 Stunden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Befähigungsnachweises.

What is needed

Für die Erstbeantragung:

  • ##3##;
  • aktuelles digitales Passfoto im JPG-Format in hoher Auflösung;
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • Kopie des Abschlussdiploms einer 5-jährigen Oberschule oder einer mindestens 3-jährigen Universität in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biologie, Natur- oder Umweltwissenschaften, Chemie, Medizin oder Veterinärmedizin.
  • Bestätigung über die Teilnahme an der Ausbildung für Vertreiber und Vertreiberinnen von Pflanzenschutzmitteln (25 Stunden);
  • zwei Stempelmarken zu je 16,00 € (für Antrag und Ausstellung).

Für die Erneuerung:

  • ##4##;
  • aktuelles digitales Passfoto im JPG-Format in hoher Auflösung;
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an mindestens 12 Stunden einschlägiger, vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit anerkannter Fortbildungskurse für Vertreiber und Vertreiberinnen von Pflanzenschutzmitteln;
  • originaler Befähigungsnachweis.
  • eine Stempelmarke zu 16,00 €.

Für das Duplikat:

  • ##4##;
  • aktuelles digitales Passfoto im JPG-Format in hoher Auflösung;
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • bei Verschleiß: Vorlage des beschädigten Dokuments;
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige/Diebstahlsanzeige;
  • eine Stempelmarke zu 16,00 €.

 

 


How to apply


Die Anträge können per Post, persönlich, per E-Mail oder PEC beim Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit eingereicht werden.


What follows

Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten werden zu einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung eingeladen. Die Prüfungskommission besteht aus:
 

  • einer Vertreterin ein Vertreter oder einem Vertreter der Landesabteilung Landwirtschaft (Koordination);
  • einer Vertreterin/einem Vertreter des Südtiroler Sanitätsbetriebs;
  • einer Vertreterin/einem Vertreter der Abteilung Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.


Nach bestandener Prüfung stellt das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit den Befähigungsnachweis aus.


Timings and deadlines

  • Der Befähigungsnachweis ist fünf Jahre gültig.
  • Die Erneuerung des Befähigungsnachweises kann sechs Monate vor, bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Befähigungsnachweises beantragt werden.
  • Die mindestens zwölf Fortbildungsstunden müssen innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer absolviert werden.

Frequently asked questions

Wo kann ich den 25-stündigen Ausbildungskurs besuchen?


Die Grundausbildung umfasst 20 Stunden und wird von folgenden anerkannten Einrichtungen organisiert:
  
Das Spezialisierungsmodul (6 Stunden) ist sowohl Teil der Grundausbildung als auch als Fortbildung anerkannt und wird vom SSB – Weiterbildungsgenossenschaft Südtiroler Bauernbund mit den zuständigen Landesämtern organisiert.
 

Wie kann ich meiner Pflicht zur beruflichen Fortbildung nachkommen?


Durch:
 
  • anerkannte Fortbildungen
  • anerkannte kreditbasierte Schulungsinitiativen
  • Teilnahme am 6-stündigen Spezialisierungsmodul (Aus- und Fortbildungskurs für Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln und für Berater).

Fortbildungen anderer Regionen/Provinzen werden anerkannt.

Kurse im Ausland können in begründeten Ausnahmefällen anerkannt werden, benötigen aber eine vorherige Genehmigung des Amtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit.
 

Kann ich als Berater oder Beraterin arbeiten, wenn ich im Besitz eines Befähigungsnachweises für den Handel und den Verkauf bin?


Nein. Personen mit einem Befähigungsnachweis für den Handel und Verkauf von Pflanzenschutzmitteln dürfen keine Beratungstätigkeit ausüben. Diese Unvereinbarkeit bezieht sich auf die Person, nicht auf die Verkaufsstelle.

Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen