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Service code: 2094

Eintragung in das Landesregister der Tutoren für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde

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Description

Ärzte und Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl können einen Antrag stellen. Es handelt sich um einen Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis der hausärztlichen und pädiatrischen Tutoren und Tutorinnen. Diese Eintragung gilt für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin.
Die Tutoren und Tutorinnen müssen für die Ausbildung der Ärzte und Ärztinnen sorgen. Ziel ist es, die Fähigkeit zu fördern, die Tätigkeit des Arztes oder der Ärztin für Allgemeinmedizin selbstständig ausführen zu können. Diese Tätigkeit erfolgt in Übereinstimmung mit dem zeitlichen und inhaltlichen Rahmen der geltenden Ausbildungsordnung.


Who is the service aimed at?

Ärzte und Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl.


Requirements

Die Tutoren sind Ärztinnen und Ärzte in Allgemeinmedizin, und was den Bereich der pädiatrischen Ausbildung anbelangt, Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl, welche  seit mindestens 5 Jahren mit dem gesamtstaatlichen oder dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebunden sind und welche die Voraussetzungen für die Akkreditierung gemäß den von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 123 vom 19. Januar 2004 genehmigten Akkreditierungskriterien erfüllen.

What is needed

Für die Beantragung müssen Sie Folgendes einreichen:

  • Gesuch um die Akkreditierung als Tutor für Ärzte und Ärztinnen in Allgemeinmedizin in Ausbildung und um Aufnahme in das entsprechende Landesverzeichnis: ##3##.
  • Antrag auf Akkreditierung als Tutor im pädiatrischen Bereich für Ärzte in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner sowie auf Eintragung in das entsprechende provinciale Verzeichnis:##4##
  • Kopie des Erkennungsausweises (wenn Gesuch nicht digit unterschreibt ist);
  • Unbedenklichkeitserklärung der Ärzte- und Zahnärztekammer der Provinz Bozen, die direkt vom Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen eholt wird;

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 



What follows

Akkreditierungsanträge werden dem Wissenschaftlichen Beirat für Sonderausbildung in Allgemeinmedizin vorgelegt. Nach positiver Stellungnahme wird die Unbedenklichkeitserklärung der Ärztekammer eingeholt. Die Akkreditierung erfolgt mit einem Dekret des Landesrates oder der Landesrätin für das Gesundheitswesen.


Timings and deadlines

Sie können diesen Dienst jederzeit beantragen.


Frequently asked questions

Wie läuft die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin ab und was beinhaltet sie?

Die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin sieht eine Gesamtdauer von 44 Wochen in den Praxen der Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen vor. Darüber hinaus sind 4 Wochen im August in der Praxis eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin freier Wahl, die als Tutor oder Tutorin für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin akkreditiert sind, vorgesehen. Diese Sonderausbildung richtet sich an Ärzte und Ärztinnen, die sich in der Ausbildung befinden.

Bekomme ich eine Vergütung für die Tätigkeit, wenn ich die Sonderausbildung absolviere?

Den Ärzten und Ärztinnen für Allgemeinmedizin sowie den Kinderärzten und Kinderärztinnen freier Wahl steht eine Vergütung gemäß den geltenden Kollektivverträgen zu.

Wie werden die Ärzte und Ärztinnen den jeweiligen Tutoren und Tutorinnen zugewiesen?

Die Zuweisung der Ärzte und Ärztinnen in Ausbildung erfolgt aufgrund der Bereitschaft der Tutoren und Tutorinnen. Sie erfolgt auch aufgrund der geäußerten Wünsche und der Nähe zum Wohnsitz.