Description
Jedes Jahr wird ein öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zur dreijährigen Sonderausbildung in Allgemeinmedizin ausgeschrieben. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden den Titel „Arzt für Allgemeinmedizin“ oder „Ärztin für Allgemeinmedizin“.
Dieser Titel ist in der gesamten Europäischen Union anerkannt.
Jährlich stehen 30 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Der Titel ist erforderlich, um einen Vertrag mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst als Arzt oder Ärztin für Allgemeinmedizin abzuschließen.
Die Ausbildung kann in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Bei der Teilzeitausbildung müssen einige Praktika in Vollzeit durchgeführt werden.
Während der Teilzeitausbildung dürfen Sie auch andere berufliche Tätigkeiten ausüben. Voraussetzung ist, dass diese mit den Ausbildungszeiten vereinbar sind. Dies gilt nicht für Ausbildungsabschnitte, die verpflichtend in Vollzeit stattfinden.
Die Ausschreibung finden Sie unter diesem Link: ##1##.
