Mietbeiträge zugunsten von genossenschaftlichen Körperschaften
Who is the service aimed at?
Den Dienst können genossenschaftliche Körperschaften nutzen, die im Landesregister der Autonomen Provinz Bozen eingetragen sind und ihre Tätigkeit überwiegend in Südtirol ausüben.
Zusätzlich muss die genossenschaftliche Körperschaft zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Sozialgenossenschaften;
Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die zu mindestens 60 % aus Arbeitnehmenden bestehen, die aus einem der folgenden Gründe entlassen wurden: infolge eines Konkurses oder eines anderen Insolvenzverfahrens, der endgültigen Schließung des Unternehmens oder eines erheblichen Personalabbaus;
Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die einen Betrieb übernehmen und sich zu mindestens 60 % aus Arbeitnehmenden zusammensetzen, die seit mindestens einem Jahr in dem zu übernehmenden Unternehmen beschäftigt waren;
Genossenschaftliche Körperschaften, die innovative oder sozial wertvolle unternehmerische Tätigkeiten ausüben;
Genossenschaftliche Körperschaften, die unternehmerische Tätigkeiten ausüben, unter besonderer Berücksichtigung der Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung von Frauen und Jugendlichen sowie Weiterbildung, Umschulung und beruflichen Eingliederung von Personen mit Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Diese Ziele müssen sich aus den Statuten ergeben und ein überwiegendes Gewicht bei den Aktivitäten der Genossenschaft haben;
Bürgergenossenschaften und Sozialunternehmen in Form von Genossenschaften.
Requirements
Förderfähige Ausgaben
Für die förderfähigen Ausgaben gibt es keine Mindest- oder Höchstgrenze.
Sie können pro Jahr mehrere Fördergesuche einreichen.
Förderfähige Initiativen
- Anmietung von Liegenschaften für die Durchführung der Tätigkeit der genossenschaftlichen Körperschaft, einschließlich jener zur landwirtschaftlichen Nutzung.
Beitragssatz
Die Beiträge können im Ausmaß von 50% der zulässigen Ausgabe, die wiederum 50 % des Mietzinses entspricht, gewährt werden.
Für die Verfolgbarkeit der Geldflüsse wird ein einheitlicher Projektcode (CUP) vergeben. Der vom zuständigen Amt mitgeteilte CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Unterlagen und Zahlungsnachweisen (z.B. Rechnungen und Bankbelegen) angeführt werden.
Pflichten
Es müssen die vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für den Genossenschaftstyp eingehalten werden, für den die Förderungen gewährt wurden. Diese Voraussetzungen gelten für die gesamte Dauer der Genehmigung des Beitrages.
What is needed
- ##1##
- Betriebsentwicklungsplan mit:
b) ausgeübte Tätigkeit (Sitz der Genossenschaft, angebotene Dienstleistungen, Nutznießer der Leistungen);
c) Businessplan mit einem Bezugszeitrahmen von mindestens drei Jahren;
- Kopie des unterzeichneten Mietvertrages;
- Entrichtung der Stempelgebühr von 16,00 Euro. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
- ##2##
- Ausgabennachweise gemäß Beschreibung im Formular
How to apply
Füllen Sie die vorgesehenen Formulare aus und fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu. Sie finden die Formulare im Abschnitt „Was benötigen Sie“.
Wandeln Sie anschließend alle Unterlagen in eine PDF-Datei um und unterzeichnen Sie die Datei digital.
Senden Sie alle Unterlagen in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it.
What follows
Das zuständige Amt nimmt den Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen.
Nach Eingang des Antrags erhält die genossenschaftliche Körperschaft eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens und den einheitlichen Projektcode (CUP). Die Mitteilung wird über die zertifizierte elektronische Post (PEC) und direkt im entsprechenden Bereich von myCIVIS übermittelt.
Timings and deadlines
Die Berechnung des Beitrags beginnt im Monat nach der Antragstellung.
Das Amt schließt das Verfahren innerhalb von 120 Tagen ab. Ausgenommen sind Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens). Nach Abschluss des Verfahrens erhält die genossenschaftliche Körperschaft eine Mitteilung über die zertifizierte elektronische Post (PEC).
Sie müssen den Antrag auf Auszahlung bis zum 31. Dezember des Jahres stellen, das auf die Gewährung des Beitrags folgt.
Die Ausgaben für mehrjährige Mietverträge müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr der Verbuchung folgt. Sie müssen dabei den Zeitplan einhalten, den das zuständige Amt genehmigt hat.
Regulatory reference
Competent structure
Amt für Genossenschaftswesen
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 49 36
E-Mail: gen@provinz.bz.it
Website: genossenschaften.provinz.bz.it
