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Beitragsantrag für Kosten der ordentlichen Revisionen.

Beitragsantrag für Kosten der ordentlichen Revisionen.
Den Beitrag können Genossenschaftliche Körperschaften beantragen, die nicht Mitglied eines nach regionalem Recht anerkannten Genossenschaftsverbands sind.
Für den Beitragsantrag müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: ##2##.
Für das Fördergesuch ist die vorgesehene Stempelgebühr zu zahlen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Der Antrag muss auf eigenen, vom Amt für Genossenschaftswesen bereitgestellten Vorlagen, verfasst und digital unterzeichnet sein und im PDF-Format durch eine einzige PEC-Mitteilung dem Amt für Genossenschaftswesen übermittelt werden. PEC Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it.
Dem Antrag sind die beglichene Rechnung des Revisors und der Nachweis
für die Einzahlung des Steuerrückbehalts (Mod. F24) beizulegen.
Sie werden per PEC über den Beginn des Verfahrens zur Gewährung des Beitrags benachrichtigt.
Innerhalb von 120 Tagen, vorbehaltlich der in Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, (Regelung des Verwaltungsverfahrens) genannten Unterbrechungen, wird das Genehmigungsverfahren abgeschlossen. In der Folge erhält die Genossenschaft die entsprechende Mitteilung per PEC.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Regionalgesetz vom 14. Februar 1964, Nr. 8;
Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen für die Förder- und Revisionstätigkeit von Genossenschaften im Sinne des Regionalgesetzes vom 14. Februar 1964, Nr. 8 - Beschluss der Landesregierung vom 15. April 2025, Nr. 250.
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 49 36
E-Mail: gen@provinz.bz.it
PEC: gen.coop@pec.prov.bz.it
Website: genossenschaften.provinz.bz.it