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Service code: 2073

Beiträge an Genossenschaftsverbände für Initiativen zugunsten externer Nutzer

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Description

Antrag auf Beiträge im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß Artikel 23/quater des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4.

Ziel ist es, das Wirtschaftswachstum und die Produktivität im Bereich der Zusammenarbeit zu fördern.

Die Förderungen werden Genossenschaftsverbänden für Initiativen gewährt, die sich an Nutzer außerhalb des Antragstellers richten müssen.


Who is the service aimed at?

Förderfähig sind Beiträge für die Durchführung einzelner Initiativen:

  • Vereinigungen, die die Genossenschaftsbewegung vertreten und nach regionalem Recht anerkannt sind;
  • ihre Dienstleistungsgenossenschaften.

Requirements

Die folgenden Initiativen sind förderfähig:

  • Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte;
  • Organisation von und Teilnahme an Konferenzen, Kongressen, Seminaren, Kursen und anderen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Informationsveranstaltungen;
  • Organisation von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen;
  • Beratung;
  • Gründung von Unternehmenskooperationen in Form eines Konsortiums, einer Genossenschaft oder einer anderen Rechtsform;
  • andere Initiativen für die Entwicklung von Unternehmen in ihren jeweiligen Sektoren, Wirtschaftszweigen oder Berufen.

Die Initiativen müssen sich an Nutzende außerhalb der Antragstellenden richten.


What is needed

Um die Vergünstigungen für Vertretungsverbände zu beantragen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ##3##;
  • ##4##.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.


How to apply

Die Anträge müssen unter Verwendung der, vom zuständigen Amt für Genossenschaftswesen vorbereiteten, Formulare erstellt werden.

Die Formulare müssen in das PDF-Format umgewandelt, digital unterzeichnet und in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it gesendet werden.

Der Beitragsantrag muss vor dem Start der Initiative eingereicht werden.


What follows

Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft per zertifizierte elektronische Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.

Innerhalb von 150 Tagen wird das Vergabeverfahren abgeschlossen und die Genossenschaft erhält mittels PEC die entsprechende Mitteilung. Es kann zu Unterbrechungen im Sinne von Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens) kommen.


Timings and deadlines

Der Antrag auf Auszahlung muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, präsentiert werden.

Die Ausgaben für mehrjährige Projekte sind in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan vorgesehen. Die Ausgaben müssen innerhalb Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie getätigt wurden, verbucht werden.

 

 


Frequently asked questions