Description
Dieser Dienst informiert über die Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde bei einer Verletzung des Rechts auf Verwendung der italienischen oder deutschen Sprache im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung in Südtirol.
Alle Einrichtungen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, alle öffentliche Körperschaften mit Sitz in der Provinz Bozen oder mit regionaler Zuständigkeit sowie die Konzessionsnehmer, die in der Provinz öffentliche Dienste versehen, müssen in der schriftlichen Korrespondenz und in der mündlichen Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürger den Gebrauch der deutschen und der italienischen Sprache garantieren. Dies gilt auch für ihre Online-Dienste.
Dies gilt zum Beispiel für:
- den Staat;
- die Autonome Region Trentino-Alto Adige/Südtirol;
- die Autonome Provinz Bozen;
- die Gemeinden;
- die Bezirksgemeinschaften und ähnliche öffentliche Körperschaften;
- das Gericht;
- das Regierungskommissariat;
- die Agentur für Einnahmen;
- die Zollämter;
- die Banca d'Italia;
- das Staatsarchiv;
- die Rundfunk-Anstalt Südtirol (RAS);
- die Handelskammer;
- das Nationale Institut für Sozialfürsorge (INPS);
- das Nationale Arbeitsunfallversicherungsinstitut (INAIL);
- den Automobilclub (ACI);
In der Region ist die deutsche Sprache der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt:
- im Verkehr mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Körperschaften und Anstalten, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder regionale Zuständigkeit besitzen sowie mit den Konzessionsnehmern, die in dieser Provinz öffentliche Dienste versehen;
- im Verkehr mit den Gerichtsämtern und den ordentlichen Gerichten, den Verwaltungsgerichten und den Steuergerichten, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben;
- im Verkehr mit dem Oberlandesgericht, dem Geschworenen-Oberlandesgericht, der Jugendsektion des Oberlandesgerichtes, der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht, dem Jugendgericht, dem Aufsichtsgericht und dem Aufsichtsamt, dem Regionalkommissär für die Ablösung der Gemeinnutzungsrechte sowie mit jedem anderen Gerichtsamt und ordentlichen Gericht, Verwaltungsgericht, Steuergericht oder dem Rechnungshof, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben, aber auch für die Provinz Bozen zuständig sind;
- im internen Verkehr des Personals der Organe, Ämter und Konzessionsnehmee nach Nummern 1, 2 und 3;
- im externen Verkehr mit Organen, Ämtern, Körperschaften und Abteilungen militärisch organisierter Einrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Bozen oder in der Provinz Trient haben, aber auch für die Autonome Provinz Bozen zuständig sind;
- in den öffentlichen, notariellen und ihnen gleichgestellten Akten.
Auch für die Polizeikräfte, die den Streitkräften angehören, und für das Personal der Staatspolizei, das militärisch organisierten Einrichtungen untersteht, gelten die Bestimmungen für den Sprachgebrauch., und zwar in den Fällen, in denen Handlungen gesetzt werden, die die Tätigkeit der Polizei im Allgemeinen betreffen, die zur Einleitung eines Strafverfahrens bestimmt sind oder die eine sonstige Sanktion nach sich ziehen.
