web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 1954

Rekurs gegen die Ablehnung eines prothetischen Hilfsmittels

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

Wird ein prothetischer Behelf vom Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes nicht genehmigt, können Sie beim Amt für Gesundheitssteuerung Rekurs einreichen.


Who is the service aimed at?

Personen, die von der Ablehnung des prothetischen Behelfs betroffen sind.

 


Requirements

Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben und beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sein.


What is needed

Dem Rekursantrag müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Ablehnungsschreiben des Südtiroler Sanitätsbetriebs;
  • Kopie des gültigen Personalausweises;
  • ##2##

How to apply

Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:

  • Melden Sie sich auf myCIVIS mit SPID, CIE oder aktivierter Bürgerkarte an, und Sie werden direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
  • Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

Sie können Ihren Antrag auf Rekurs auch per Post oder an folgende E-Mail-Adresse senden: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it.


What follows

Über den Rekurs entscheidet endgültig die Landeskommission für die Entscheidung über Beschwerden im Bereich der Gesundheitsversorgung.


Timings and deadlines

Sie müssen den Rekurs innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes einreichen.


Frequently asked questions

Wie setzt sich die Kommission zusammen?

Die Kommission wird bei der Landesabteilung Gesundheit errichtet und entscheidet endgültig über die Beschwerden. Sie wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Vorsitzendem oder seinem Bevollmächtigten, die bei der Abteilung Gesundheit ausgewählt werden,  und sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder müssen Ärzte sein, wobei mindestens einer freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.

Lesen Sie weiter: Prothetische Versorgung und zahnärztliche Betreuung.

Innerhalb welcher Frist wird die Kommission entscheiden?

Die Kommission tritt in der Regel einmal im Monat zusammen. Die Entscheidung wird innerhalb von 120 Tagen nach Einlegung des Rekurses getroffen.

Was geschieht, wenn die Kommission dem Rekurs stattgibt?

Der Sanitätsbetrieb wird die Entscheidung der Kommission umsetzen. Die Entscheidung der Kommission wird sowohl dem Sanitätsbetrieb als auch der betroffenen Person mitgeteilt.