Anträge können jederzeit eingereicht werden. Lediglich für die Erneuerung einer Konzession ist der Antrag vor Ablauf der bestehenden Konzession einzureichen.
Wird eine Konzession beantragt, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.
Die Fristen des Verfahrens hängen von folgenden Faktoren ab:
• internen technischen Bewertungen,
• gesetzlichen Auflagen,
• der Art des Ansuchens,
• Ereignisse, die den Abschluss verhindern.