web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 1923

Erneuerung der Befähigungsbescheinigung für Seilbahnbetreiber

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

Antrag auf Erneuerung des Befähigungsnachweises für Seilbahnbedienstete.


Who is the service aimed at?

Seilbahnbedienstete, die im Besitz eines Befähigungsnachweises sind.


Requirements

Sie müssen im Besitz eines Befähigungsnachweises für Seilbahnbedienstete und aller erforderlichen Unterlagen sein (siehe die ##1##).


What is needed

  • ##1##;
  • ärztliches Zeugnis;
  • ein Passbild;
  • abgelaufener Befähigungsnachweis;
  • Kopie des Zahlungsbelegs der Stempelmarke.

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: ##2##.

Sie müssen zwei Stempelmarken zu je 16,00 Euro kaufen, ausschließlich auf it.epays.it (wie in der Anlage ##3## erklärt).



What follows

Ihr Befähigungsnachweis wird erneuert.


Timings and deadlines

Der Befähigungsnachweis:

  • hat eine Gültigkeit von fünf Jahren bis zum vollendeten 65. Lebensjahr;
  • hat eine Gültigkeit von drei Jahren bis zum vollendeten 70. Lebensjahr;
  • vollendet der Inhaber/die Inhaberin während der Gültigkeitsperiode des Befähigungsnachweises das 65. Lebensjahr, so ist der Nachweis drei Jahre lang gültig;
  • Für Personen, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, beträgt die Gültigkeitsdauer ein Jahr;
  • Bei Vollendung des 75. Lebensjahres verfällt der Befähigungsnachweis endgültig für den Dienstrang eines Betriebsleiters/einer Betriebsleiterin und mit dem 80. Lebensjahr endgültig auch für den Dienstrang eines Maschinisten/einer Maschinistin.

Frequently asked questions

Wie können die Stempelmarken bezahlt werden?

Sie können die Stempelmarke ausschließlich auf dem Zahlungsportal it.epays.it erwerben. Befolgen Sie hierzu die ##5##.

Wie können die Dokumente übermittelt werden?

Die Dokumente können per Post, persönlich im Amt, mit Mail an folgende Adresse: seilbahnen@provinz.bz.it oder mit PEC: seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it übermittelt werden.