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Service code: 1915

SRA14 – ACA14: Tierzüchter als Bewahrer der Agrobiodiversität

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Description

Finanzielle Unterstützung pro GVE (Großvieheinheit) für Tierzüchter und Tierzüchterinnen von lokalen Rassen, die vom Aussterben bedroht sind. Diese Rassen sind weniger produktiv als andere und werden oft aufgegeben. Unterstützung ist erforderlich, um die Biodiversität zu schützen, einheimische Rassen zu erhalten, die Einkommen der Tierzüchter und Tierzüchterinnen zu stützen und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.


Who is the service aimed at?

Landwirte und Landwirtinnen, die einen Betrieb besitzen, in dem:

  • sie weniger produktive Rassen züchten, die aufgegeben werden müssten, wenn ihnen oder ihrem Betrieb kein angemessenes Einkommen garantiert wird;
  • sie über mindestens 1 GVE insgesamt aus verschiedenen Rassen verfügen.

Requirements

  • Sie müssen als natürliche oder juristische Person beim Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sein;
  • Sie müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die Verpflichtungen für die Maßnahme einhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

 


What is needed

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie einen Erkennungsausweis vorlegen.

Der Dienst ist kostenlos, wenn Sie sich direkt an unsere Büros wenden.

Für die Kosten der Beratung durch Coldiretti oder den Südtiroler Bauernbund wenden Sie sich bitte direkt an die Berufsverbände.


How to apply

Um das Ansuchen zu stellen, begeben Sie sich:

  • bei den Berufsverbänden: Coldiretti oder Südtiroler Bauernbund;
  • zum Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft nach vorheriger Terminvereinbarung.

What follows

  1. Sie können vor Ort kontrolliert werden (etwa 3 % der Antragsteller);
  2. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  3. Sie werden per PEC oder per Einschreiben benachrichtigt, wenn die Voraussetzungen oder Verpflichtungen nicht erfüllt werden;
  4. im Falle eines positiven Ergebnisses werden Sie keine Mitteilung erhalten.

Timings and deadlines

  • Reichen Sie einen Antrag bis zum 15. Mai 2025 ein;
  • Bearbeiten Sie den Antrag bis zum 10. Juni 2025;
  • Ziehen Sie Ihren Antrag ganz oder teilweise bis zum 30. September 2025 zurück;
  • Reichen Sie jederzeit Änderungen für offensichtliche Fehler ein.

Es ist möglich, dass es Verlängerungen gibt. Sie können die aktualisierten Fristen auf myCIVIS nachsehen.



Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) 2021/2115;

  • Nationaler GAP-Strategieplan 2023-2027, genehmigt von der Europäischen Kommission mit Beschluss C (2024) 8662 final vom 11. Dezember 2024;

  • Umsetzungsdokument für den Ländlichen Raum des GAP-Strategieplan 2023-2027 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (CSR), genehmigt durch Beschluss des Landesregierung vom 31. Januar 2023, Nr. 100, letzte Änderung durch Dekret des Direktors der Abteilung Landwirtschaft vom 24. März 2025, Nr. 4840.