Description
Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit von Funktionen und Diensten.

Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit von Funktionen und Diensten.
Gemeinden und Bezirksgemeinschaften.
Für den Erhalt der Finanzierung ist es notwendig, bis zum 31. Dezember des Vorjahres eine der folgenden Mustervereinbarungen abgeschlossen zu haben:
Die Einreichung des Antrags ist kostenlos.
Senden Sie folgende Dokumente innerhalb 30. April eines jeden Jahres an diese PEC-Adresse gemeindenfinanzierung.finanzalocale@pec.prov.bz.it:
Innerhalb von 90 Tagen ab Ablauf der Einreichfrist wird die Zuweisung per Dekret der Direktion der Abteilung Örtliche Körperschaften gewährt. Voraussetzung ist, dass die Finanzierungsanträge vom Amt für Aufsicht und Beratung positiv begutachtet wurden.
Falls zwei Gemeinden zusammenarbeiten, müssen mindestens zwei der oben genannten Dienste gemeinsam geführt werden (der Gemeindesekretärsdienst wird nicht mitgezählt).
Falls mehr als zwei Gemeinden zusammenarbeiten, ist für die Finanzierung die Zusammenarbeit in einem Dienst ausreichend.
Falls die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen sollten, die volle Finanzierung aller Ansuchen zu gewähren, werden die Finanzierungen aller positiv begutachteten Ansuchen verhältnismäßig gekürzt.
Die Landesregierung hat optimale Einzugsgebiete festgelegt. Jedem Einzugsgebiet gehören Gemeinden mit möglichst homogenen sozioökonomischen und geografischen Eigenschaften an, die in der Regel aneinandergrenzen. Zum Zwecke der Finanzierung muss die Zusammenarbeit innerhalb des optimalen Einzugsgebietes erfolgen. Ausnahmen bilden der Gemeindesekretärsdienst und der Ortspolizeidienst, wo vom optimalen Einzugsgebiet abgesehen werden kann.
Für die Bezirksgemeinschaften gilt eine Sonderregelung: Eine Finanzierung ist nur bei gemeinsamer Führung der Dienste Rechenwesen und Personalverwaltung möglich. Für die Berechnung des Ausmaßes der Finanzierung, wird die Bevölkerung der Bezirksgemeinschaft fiktiv mit 2.500 festgesetzt.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen
Telefon; +39 0471 41 11 45
E-Mail: gemeindenfinanzierung@provinz.bz.it
PEC: gemeindenfinanzierung.finanzalocale@pec.prov.bz.it
Website: oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 11 57
E-Mail: aufsichtsamt@provinz.bz.it
PEC: aufsichtsamt.ufficiovigilanza@pec.prov.bz.it
Web: oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it
Von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.