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Service code: 1869

Beiträge für die ordentliche Tätigkeit von Weiterbildungseinrichtungen für die deutsche und ladinische Sprachgruppe

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Description

Zur Förderung der Weiterbildung in Südtirol erhalten Weiterbildungseinrichtungen für die deutsche und ladinische Sprachgruppe finanzielle Unterstützung für die Führung der Einrichtung.

Dabei wird unterschieden zwischen der Finanzierung der ordentlichen Tätigkeit und der Finanzierung von Personalkosten.


Who is the service aimed at?

Antragsberechtigt sind Weiterbildungseinrichtungen gemäß Art. 6 des Landesgesetzes Nr. 41/1983.

Weiterbildungsorganisationen sind Einrichtungen, die

  • keine Gewinnabsicht haben;
  • ihren Sitz in Südtirol haben oder dort tätig sind;
  • die Veranstaltungen für alle zugänglich machen und ihr Programm der Öffentlichkeit bekanntgeben;
  • in ihren Statuten bzw. Gründungsakten die Weiterbildung verankert haben und sich vorwiegend mit Weiterbildung befassen;

Requirements

Die Richtlinien für die Gewährung der Förderbeiträge sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 961/2018 festgelegt.

Ansuchen um Finanzierung der ordentlichen Tätigkeit

  • Bildungs- oder Weiterbildungsorganisationen, die erstmals ein Ansuchen einreichen, müssen mindestens 200 Weiterbildungsstunden im Kalenderjahr des Ansuchens planen. Erreichen sie diese nicht, wird der Antrag widerrufen.
  • Für die ordentliche Tätigkeit kann bis zum 10. November ein Ansuchen um Vorschuss für das darauffolgende Jahr gestellt werden. Voraussetzung ist, dass im Vorjahr ein Beitrag von mindestens 15.000 Euro für die ordentliche Tätigkeit gewährt wurde.
WICHTIG: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.

 

Ansuchen um Finanzierung von Personalkosten

Ansuchen können Einrichtungen einreichen, die mindestens 1.800 Weiterbildungsstunden (WBh á 45 Minuten) bzw. mindestens 1.600 Teilnehmertage (TNT) nachweisen.

Die Anerkennung von Kosten für Personal erfolgt gestaffelt nach umgesetzter Tätigkeit:

  • Bei 1.800 WBh bzw. 1.600 TNT = 1 Verwaltungskraft
  • Bei 2.400 WBh bzw. 2.000 TNT = 1 pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter
  • Bei 4.000 WBh bzw. 3.500 TNT = 1 weitere pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter
WICHTIG: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.

What is needed

Ansuchen um Finanzierung zur Führung der Einrichtung

  • ##1##

    Ansuchen Finanzierung Ordentliche Tätigkeit 

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    • ##4##

    Ansuchen Vorschuss Ordentliche Tätigkeit 

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    • ##4##

    Ansuchen Finanzierung der Personalkosten

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    • ##4##

     

    Antrag auf Auszahlung (Abrechnung)

    Abrechnung ordentliche Tätigkeit

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    • ##4##

    Abrechnung Personalkosten

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    • ##4##

    How to apply

    • Verwenden Sie die jeweils aktuellen Formulare, die im Abschnitt "Was benötigen Sie" zur Verfügung stehen.
    • Legen Sie dem Ansuchen alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Der Präsident oder die Präsidentin muss das Ansuchen digital unterzeichnen. Senden Sie das Ansuchen über die PEC-Adresse Ihrer Einrichtung an weiterbildung@pec.prov.bz.it.
    • Wenn Ihre Einrichtung keine digitale Signatur und keine zertifizierte E‑Mail-Adresse hat, muss das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet werden. Senden Sie die Unterlagen zusammen mit einer Kopie des Ausweises des Präsidenten oder der Präsidentin an amt.weiterbildung@provinz.bz.it.
    • Fügen Sie dem Ansuchen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro bei. Falls Sie von der Stempelgebühr befreit sind, geben Sie bitte die entsprechende gesetzliche Grundlage an.

     

     

     


    What follows

    Nachdem der Antrag für ordentliche Tätigkeit im Amt eingegangen ist, wird er überprüft. Sie erhalten dann eine schriftliche Genehmigung oder einen ablehnenden Bescheid mit Begründung.
    Wird der Antrag genehmigt und die Tätigkeit durchgeführt, wird ein Antrag auf Abrechnung an das Amt geschickt. (Formular Antrag auf Abrechnung und Anlagen einfügen).


    Timings and deadlines

    31. Dezember:  
    • Einreichung Ansuchen Ordentliche Tätigkeit und Personalfinanzierung für das darauffolgende Jahr.
    • Einreichung Abrechnung Beitrag Ordentliche Tätigkeit des laufenden Jahres.
    10. November:  
    • Einreichung Ansuchen Vorschuss Ordentliche Tätigkeit für das darauffolgende Jahr.
     
     


    Competent structure

    Amt für Weiterbildung und Sprachen

    Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen

    Telefon: +39 471 41 33 90 / +39 0471 41 33 91

    E-mail: amt.weiterbildung@provinz.bz.it

    PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it

    Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it

    Ansprechtpartner

    Marion Egger, Telefon: +39 0471 41 29 57, E-Mail: marion.egger@provinz.bz.it
    Barbara Trebo, Telefon: +39 0471 41 33 98, E-Mail: barbara.trebo@provinz.bz.it
    Helene Oberleiter, Telefon: +39 0471 41 33 93, E-Mail: helene.oberleiter@provinz.bz.it

    Parteienverkehr

    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
    Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.