Die Richtlinien für die Gewährung der Förderbeiträge sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 961/2018 festgelegt.
Ansuchen um Finanzierung der ordentlichen Tätigkeit
WICHTIG: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.
Ansuchen um Finanzierung von Personalkosten
Ansuchen können Einrichtungen einreichen, die mindestens 1.800 Weiterbildungsstunden (WBh á 45 Minuten) bzw. mindestens 1.600 Teilnehmertage (TNT) nachweisen.
Die Anerkennung von Kosten für Personal erfolgt gestaffelt nach umgesetzter Tätigkeit:
- Bei 1.800 WBh bzw. 1.600 TNT = 1 Verwaltungskraft
- Bei 2.400 WBh bzw. 2.000 TNT = 1 pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter
- Bei 4.000 WBh bzw. 3.500 TNT = 1 weitere pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter
WICHTIG: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Kosten anfallen.