web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 1869

Beiträge für die ordentliche Tätigkeit von Weiterbildungseinrichtungen für die deutsche und ladinische Sprachgruppe

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

Zur Förderung der Weiterbildung in Südtirol erhalten Weiterbildungseinrichtungen finanzielle Unterstützung für die Führung der Einrichtung. Dabei wird unterschieden zwischen der Förderung der ordentlichen Tätigkeit und der Förderung der Personalkosten.

 


Requirements

Ansuchen um Personalfinanzierung

  • Ansuchen können Einrichtungen, die mindestens 1.800 Weiterbildungsstunden (WBh á 45 Minuten), bzw. jene Bildungshäuser, die mindestens 1.600 Teilnehmertage (TNT) nachweisen.
  • Die Anerkennung von Kosten für Personal erfolgt gestaffelt nach umgesetzter Tätigkeit:
    • Bei 1.800 WBh bzw. 1.600 TNT = 1 Verwaltungskraft
    • Bei 2.400 WBh bzw. 2.000 TNT = 1 Pädagogische Mitarbeiterin/ Pädagogischer Mitarbeiter
    • Bei 4.000 WBh bzw. 3.500 TNT = 1 weitere Pädagogische Mitarbeiterin/ weiterer Pädagogischer Mitarbeiter

Ansuchen um Förderung der ordentlichen Tätigkeit

  • Ansuchen können jene Organisationen, die mindestens 200 Weiterbildungsstunden (45 Minuten) im vergangenen Jahr durchgeführt haben.
  • Die Weiterbildung- und Bildungsorganisationen können die im Vorjahr erreichten Weiterbildungsstunden als Berechnungsgrundlage im Antrag angeben.
  • Neue antragstellende Bildungs- oder Weiterbildungsorganisationen müssen planen, mindestens 200 Weiterbildungsstunden im Kalenderjahr des Ansuchens durchzuführen. Erreichen sie diese nicht, wird der Antrag widerrufen.
  • Für die ordentliche Tätigkeit kann bis zum 10. November des Vorjahres ein gesondertes Ansuchen um Vorschuss gestellt werden. Voraussetzung ist, dass im Vorjahr ein Beitrag von mindestens 15.000 Euro für die ordentliche Tätigkeit gewährt wurde.

ACHTUNG: Die Anträge müssen gestellt werden, bevor Kosten anfallen.


What is needed

Benötigt werden folgende Dokumente:

  • Der Antrag muss auf dem zur Verfügung gestellten Formular (verlinken) an das Amt für Weiterbildung geschickt werden;
  • Dem Antrag müssen die vorgesehenen Anlagen (Formular) beigelegt werden;
  • Stempelmarke im Wert von 16,00 €: Die Stempelmarke muss auf dem Antrag angebracht werden. Sind Sie von der Stempelmarke befreit, dann bitte das entsprechende Gesetz angeben.

How to apply

  • Der Antrag muss vom Präsidenten digital signiert und über die zertifizierte E-Mail-Adresse der Agentur an weiterbildung@pec.prov.bz.itgesendet werden;
  • Verfügt die antragstellende Agentur nicht über eine digitale Signatur und eine zertifizierte E-Mail-Adresse, muss der Antrag handschriftlich unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie des Ausweises des Präsidenten an amt.weiterbildung@provinz.bz.itgesendet werden.

What follows

Nachdem der Antrag für ordentliche Tätigkeit im Amt eingegangen ist, wird er überprüft. Sie erhalten dann eine schriftliche Genehmigung oder einen ablehnenden Bescheid mit Begründung.
Wird der Antrag genehmigt und die Tätigkeit durchgeführt, wird ein Antrag auf Abrechnung an das Amt geschickt. (Formular Antrag auf Abrechnung und Anlagen einfügen).


Timings and deadlines

Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember eingereicht werden.

Die Abrechnungen müssen bis zum 31. Dezember des Jahres, auf das sich der Antrag bezieht, beim Amt eingereicht werden. Ist dies nicht möglich, muss dem Amt eine Mitteilung mit der Bitte um Verlängerung der Abrechnungsfrist zugesandt werden.



Competent structure

Amt für Weiterbildung und Sprachen

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen

Telefon: +39 471 41 33 90 / +39 0471 41 33 91

E-mail: amt.weiterbildung@provinz.bz.it

PEC: weiterbildung@pec.prov.bz.it

Website: deutsche-kultur.provinz.bz.it

Ansprechtpartner

Marion Egger, Telefon: +39 0471 41 29 57, E-Mail: marion.egger@provinz.bz.it
Barbara Trebo, Telefon: +39 0471 41 33 98, E-Mail: barbara.trebo@provinz.bz.it
Helene Oberleiter, Telefon: +39 0471 41 33 93, E-Mail: helene.oberleiter@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.