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Service code: 1864

Beiträge für die Basisfinanzierung von Bildungsausschüssen für die deutsche und ladinische Sprachgruppe

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Description

Die Bildungsausschüsse in den Orten erhalten als Basisfinanzierung eine Pro-Kopf-Quote, d.h. pro Einwohner werden ihnen Gelder zugewiesen. Die Quote wird von der Landesregierung in Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden festgelegt. Zurzeit sind es 1,5 Euro vom Land und 1,5 Euro von der Gemeinde.


Who is the service aimed at?

Zugang zu dieser Förderung haben die bestehenden Bildungsausschüsse im Lande.


Requirements

Der Bildungsausschuss ist ein Verein, der nach den Bestimmungen des LG 41/1983 gegründet sein und arbeiten muss.


What is needed

Die Formulare für die Ansuchen der Basisfinanzierung stellt die jeweilige Gemeinde zur Verfügung. Die Formulare wurden aufgrund der Vorlage des Amtes für Weiterbildung und Sprachen erstellt.


How to apply

Eine Kopie des Ansuchens muss von Seiten der Gemeinden an das Amt für Weiterbildung und Sprachen geschickt werden (ebenfalls bis zum 31. Jänner)

 


What follows

Nach Genehmigung des Antrages überweist die Gemeinde die zustehende Pro-Kopf-Quote an den Bildungsausschuss. Dieser muss, nachdem das Jahr vergangen ist, einen Rechenschaftsbericht an die Gemeinde und das Amt für Weiterbildung und Sprachen schicken.