Antrag mit den folgenden Anlagen:
- Beschreibung und Begründung der Tätigkeit;
- Kostenvoranschlag;
- Finanzierungsplan mit obligatorischer Angabe der Eigenmittel und der weiteren Einnahmen;
- Beschreibung der Arbeitsstelle und Lebenslauf der Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen;
- im Fall eines Erstantrags oder von Änderungen: die Gründungsurkunde oder die Satzung.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen, um sie auf dem Antragsformular anzubringen. Im Fall einer Befreiung von der Stempelsteuer muss dies im Antrag angegeben werden. Im Fall einer digitalen Stempelmarke muss der Antrag die Nummer der digitalen Stempelmarke enthalten. Außerdem ist zu erklären, dass die genannte Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren verwendet wird, gemeinnützige Organisationen ausgenommen.