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Service code: 1841

Beiträge für Publikationen und Verlagstätigkeit für die ladinische Sprachgruppe

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Description

Antrag auf Förderungen für:

  • die Erarbeitung, die Erstellung und den Ankauf von Publikationen (auch Zeitungen und Zeitschriften), auch auf Audioträgern und in digitaler Form;
  • die Durchführung von Veranstaltungen und Initiativen zur Förderung von Titeln und Programmen von Interesse für Südtirol im In- und Ausland;
  • die Durchführung von Wettbewerben und die Verleihung von Preisen im Zusammenhang mit Publikationen von Interesse für Südtirol.

Für diese Tätigkeiten können die folgenden wirtschaftlichen Vergünstigungen gewährt werden:

  • Projektbeiträge;
  • Ergänzende Beiträge.

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können bis zu 70 % der zulässigen Ausgaben betragen.

 


Who is the service aimed at?

  1. Körperschaften, Stiftungen, Vereinigungen (einschließlich Verbände), Genossenschaften und Komitees, im Folgenden als Organisationen bezeichnet;
  2. Verlage für Programme, Projekte und Übersetzungen von besonderer kultureller Bedeutung für die Provinz;
  3. Einzelpersonen.

Requirements

Die Organisationen müssen:
  1. nicht gewinnorientiert sein;
  2. seit mindestens zwei Jahren eine kontinuierliche Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben;
  3. über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen.
Verlage für Programme, Projekte und Übersetzungen von besonderer kultureller Bedeutung für die Provinz müssen:
  1. über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen;
  2. eine regelmäßige und qualitätvolle Verlagstätigkeit ausüben;
  3. ihren Sitz in Südtirol oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz haben;
  4. in das Handelsregister der Handelskammer eingetragen sein;
  5. ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in Italien haben, müssen in das entsprechende Handelsregister ihres Herkunftsstaates eingetragen sein;
  6. mindestens drei Jahre Erfahrung im Verlagswesen nachweisen.
Einzelpersonen müssen:
  1. aus Südtirol stammen;
  2. oder in Südtirol leben.

What is needed

  1. ##1##;
  2. Beschreibung der einzelnen Veröffentlichung oder des Verlagsprogramms mit Angabe der Inhalte, der Struktur und der Autoren/Autorinnen;
  3. Auszug aus dem Text/den Texten, insofern vorhanden;
  4. Detaillierter Kostenvoranschlag mit Zeitplan;
  5. Finanzierungsplan;
  6. Bei einem Erstantrag müssen die Organisationen auch eine Kopie der Satzung und der Gründungurkunde beifügen. Jede Änderung der Satzung und der Gründungsurkunde muss dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.

Wenn Sie einen Antrag auf einen zusätzlichen Beitrag stellen möchten, fügen Sie bitte folgende Anlagen bei:

  • Begleitbericht, in dem die Gründe dargelegt werden, warum ein zusätzlicher Beitrag notwendig oder angemessen ist;
  • Neuer Kostenvoranschlag mit Zeitplan;
  • Neuer Finanzierungsplan mit genauer Angabe der wirtschaftlichen Ressourcen.

Der Beitragsantrag ist mit einer Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu versehen. Gemeinden und Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind von der Zahlung der Stempelsteuer befreit.

 



What follows

  1. Die Anträge werden von einer Kommission geprüft.
  2. Wenn der Antrag positiv bewertet wird, wird ein Beitrag gewährt.
  3. Der wirtschaftliche Nutzen kann sich auf bis zu 70 % der zugelassenen Ausgaben belaufen und darf das im Finanzierungsplan angegebene Defizit nicht übersteigen. Die Antragstellenden müssen mindestens 30 % aus eigenen Mitteln finanzieren oder andere finanzielle Mittel angeben. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den oben genannten „Bewertungskriterien“.
  4. Das Amt für ladinische Kultur wird Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitteilen.
  5. Wird der Beitrag gewährt, muss das Logo der Autonomen Provinz Bozen auf allen gedruckten oder digitalen Materialien erscheinen.

Timings and deadlines

Sie können den Antrag bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres oder, falls notwendig, auch im Laufe des Jahres stellen.


Frequently asked questions

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

In Bezug auf die anfallenden Kosten: Wann muss ich die Anträge spätestens einreichen?

Ordentliche Beitragsanträge und Projektbeitragsanträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die ersten im Finanzierungsplan angegebenen Ausgaben getätigt wurden.

Kann der Antrag auch von einem Verleger/einer Verlegerin oder nur von einer natürlichen Person gestellt werden?

Der Antrag kann entweder von einer Einzelperson oder von einem Verleger/einer Verlegerin eingereicht werden. Für weitere Informationen wird auf die Richtlinien verwiesen. Sie können sich auch an das zuständige Amt wenden.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz vom 27. Juli 2015, Nr. 9: Landeskulturgesetz;
  • Beschluss vom 9. August 2016, Nr. 886: Genehmigung der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich für die deutsche Sprachgruppe sowie die Publikationen und verlegerische Tätigkeit für die deutsche und für die ladinische Sprachgruppe (abgeändert mit Beschluss Nr. 153 vom 08.03.2022, Beschluss Nr. 819 vom 26.09.2023, Beschluss Nr. 935 vom 24.10.2023 und Beschluss Nr. 1172 vom 17.12.2024);
  • ##2025##, ##2026##.