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Antrag auf Beiträge, die vom Amt für ladinische Kultur gewährt wird, um die Tätigkeiten und Veranstaltungen von Landesinteresse in allen Bereichen der Kunst und Kultur zu fördern.

Antrag auf Beiträge, die vom Amt für ladinische Kultur gewährt wird, um die Tätigkeiten und Veranstaltungen von Landesinteresse in allen Bereichen der Kunst und Kultur zu fördern.
Die einzureichenden Unterlagen werden im Online-Dienst myCIVIS angezeigt und sind Folgende:
Um im Namen eines Dritten handeln zu dürfen, müssen Sie sich einmalig eine Vollmacht ausstellen lassen.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen und die geforderten Daten im Online-Antrag ausfüllen. Oder Sie müssen eine digitale Stempelmarke im Rahmen des Online-Antrags bei der Einreichung Ihres Antrags erwerben.
Von der Stempelsteuer befreit sind Gemeinden und Vereine, die im RUNTS (staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors) eingetragen sind.
Sie müssen Ihren Antrag über den Online-Dienst myCIVIS einreichen. Die Schaltfläche erscheint auf dieser Seite, solange die Seite für die Antragsstellung geöffnet bleibt.
Sie können den Antrag für die Jahrestätigkeit bis zum 31. Dezember vor dem Jahr, auf das sich die Förderung bezieht, einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung und im ##1##.
Nein, das ist nicht möglich. Sie können außerhalb der Dienstzeiten auch keine Hilfe vom Call Center erhalten.
Sie können die gebührenfreie Nummer des Online-Dienstes myCIVIS während der Dienstzeiten des Call Centers anrufen und um Hilfe bitten.
Ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden können in Höhe von 25% der zum Zeitpunkt der Berichterstattung tatsächlich geltend gemachten Ausgaben anerkannt werden, die in keinem Fall die bei der Gewährung der Finanzhilfe anerkannten Ausgaben überschreiten dürfen. Der Stundensatz beträgt 20 Euro pro Stunde. Institutionelle Sitzungen der Leitungsgremien der Organisationen werden nicht als ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden anerkannt.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Bindergasse 29, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 70 43
E-Mail: culturaladina@provinz.bz.it
PEC: repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it
Website: ladinische-kultur.provinz.bz.it