web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 1840

Beiträge für die kulturelle Jahrestätigkeit der ladinischen Sprachgruppe

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

Antrag auf Beiträge, die vom Amt für ladinische Kultur gewährt wird, um die Tätigkeiten und Veranstaltungen von Landesinteresse in allen Bereichen der Kunst und Kultur zu fördern.


Who is the service aimed at?

  • Körperschaften;
  • Stiftungen;
  • Genossenschaften;
  • Verbände;
  • Ausschüsse mit mindestens 5 Mitgliedern/Mitgliederinnen.


Requirements

  • Sie müssen seit mindestens zwei Jahren eine ununterbrochene Tätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen ausüben.
  • Zu ihren satzungsgemäßen Zwecken muss die Durchführung von kulturellen Tätigkeiten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gehören.
  • Über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen.
  • Ihre Tätigkeit im Einklang mit der Satzung und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz im Rahmen der Geschäftsgebarung ausüben.

 

 


What is needed

Die einzureichenden Unterlagen werden im Online-Dienst myCIVIS angezeigt und sind Folgende:

  1. letzter genehmigter Jahresabschluss;
  2. Beschreibung der für das Bezugsjahr geplanten kulturellen Tätigkeiten;
  3. Kostenvoranschläge oder eine detaillierte Beschreibung der geplanten Ausgaben;
  4. Finanzierungsplan;
  5. Satzung (bei Erstantrag oder Änderungen).

Um im Namen eines Dritten handeln zu dürfen, müssen Sie sich einmalig eine Vollmacht ausstellen lassen.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen und die geforderten Daten im Online-Antrag ausfüllen. Oder Sie müssen eine digitale Stempelmarke im Rahmen des Online-Antrags bei der Einreichung Ihres Antrags erwerben.

Von der Stempelsteuer befreit sind Gemeinden und Vereine, die im RUNTS (staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors) eingetragen sind.

 

 


How to apply

Sie müssen Ihren Antrag über den Online-Dienst myCIVIS einreichen. Die Schaltfläche erscheint auf dieser Seite, solange die Seite für die Antragsstellung geöffnet bleibt.


What follows

Die Anträge unterliegen der Stellungnahme des Kulturbeirates und werden nach folgenden Kriterien bewertet:
  1. Kulturelle oder künstlerische Originalität, Relevanz und Qualität der Initiative;
  2. Pflege des kulturellen Erbes;
  3. Ergänzung des bestehenden künstlerischen und kulturellen Angebots durch neue künstlerische und konzeptionelle Ansätze, durch innovative Formen der Darstellung oder durch die Einbeziehung neuer Zielgruppen;
  4. Beitrag zur langfristigen Entwicklung der künstlerischen Kompetenz und der kulturellen Bildung in der Autonomen Provinz Bozen. Insbesondere für Gebiete mit geringem kulturellen Angebot;
  5. Zusammenarbeit mit Kulturvereinen und kulturellen Einrichtungen in den ladinischen Gemeinden des historischen Tirols (Buchenstein, Colle S. Lucia und Cortina d'Ampezzo);
  6. Vernetzung und Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Kulturakteuren;
  7. Qualifikation, Professionalität und Erfahrung der an der Planung und Durchführung beteiligten Personen;
  8. Plausibles Konzept, geeignete Organisationsstruktur und realistische Finanzplanung;
  9. Einbeziehung von in Südtirol ansässigen oder aus Südtirol stammenden Kunst- und Kulturschaffenden; dies ist eine Voraussetzung für Veranstaltungsreihen.
Wenn der Antrag positiv bewertet wird, wird ein Beitrag gewährt.

Die Förderung kann sich auf bis zu 80% der zugelassenen Ausgaben belaufen und darf das im Finanzierungsplan angegebene Defizit nicht übersteigen. Die Verbände müssen mindestens 20% selbst finanzieren oder andere Finanzmittel angeben. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den oben genannten „Bewertungskriterien“.

 

 


Timings and deadlines

Sie können den Antrag für die Jahrestätigkeit bis zum 31. Dezember vor dem Jahr, auf das sich die Förderung bezieht, einreichen.


Frequently asked questions

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung und im ##1##.

Kann ich Anträge auch außerhalb der Schalterzeiten einreichen?

Nein, das ist nicht möglich. Sie können außerhalb der Dienstzeiten auch keine Hilfe vom Call Center erhalten.

Wo finde ich Hilfe, wenn ich Probleme mit der Vollmacht oder dem Antrag über den Online-Dienst habe?

Sie können die gebührenfreie Nummer des Online-Dienstes myCIVIS während der Dienstzeiten des Call Centers anrufen und um Hilfe bitten.

Auf welcher Grundlage werden die Freiwilligenstunden berechnet, welcher Satz kann berücksichtigt werden und wie kann ich sie in meinem Antrag integrieren?

Ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden können in Höhe von 25% der zum Zeitpunkt der Berichterstattung tatsächlich geltend gemachten Ausgaben anerkannt werden, die in keinem Fall die bei der Gewährung der Finanzhilfe anerkannten Ausgaben überschreiten dürfen. Der Stundensatz beträgt 20 Euro pro Stunde. Institutionelle Sitzungen der Leitungsgremien der Organisationen werden nicht als ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden anerkannt.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen: