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Service code: 1835

Meldepflicht für Großhandelsbetriebe von Treibstoffen

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Description

Jährlich ist eine Liste der Begünstigten zu übermitteln, inklusive folgender Daten:

  • Mehrwertsteuernummer;
  • Firmenname;
  • Adresse;
  • PEC;
  • Mengen in Litern: Diesel, Benzin, HVO, GTL.

Treibstoffhändler beliefern Unternehmen mit Betriebssitz in Südtirol, die über mobile Behälter verfügen. Sie versorgen auch betriebsinterne Tankstellen. Diese Händler sind verpflichtet, dem Amt für Handel und Dienstleistungen jährlich in digitaler Form eine Liste ihrer Kunden zu übermitteln.

In der Liste müssen alle Kundendaten sowie die im Vorjahr gelieferte Treibstoffmenge angegeben werden. Die Treibstofflieferung an Straßentankstellen darf in dieser Liste nicht angeführt werden.


Who is the service aimed at?

Die Mitteilung muss von den Treibstoffhändlern erfolgen, die Treibstoff liefern an:

  • Unternehmen mit Betriebssitz in Südtirol, die über mobile Behälter verfügen;
  • private, betriebsinterne Tankstellen.

What is needed

Die ausgefüllte folgende Excel-Tabelle: ##1##.



Timings and deadlines

Die geforderten Daten sind von den Treibstoffhändlern jährlich bis zum 15. Januar des Folgejahres an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen zu übermitteln.


Frequently asked questions

Warum muss ich die Daten übermitteln?

Das Sonderstatut für Trentino – Südtirol (D.P.R. 670/1972) sieht vor, dass der Staat der Autonomen Provinz Bozen neun Zehntel des Ertrages der Verbrauchssteuer anerkennt:

  • auf Dieselkraftstoff für den Fahrzeugverkehr und
  • auf Benzin
das in der Autonomen Provinz Bozen abgegeben wird.

Daher ist es unerlässlich, den gesamten Verbrauch an Treibstoff für den Fahrzeugverkehr zu erfassen.

Wie muss ich die Excel-Datei übermitteln?

Die Excel-Datei muss in zweifacher Ausfertigung übermittelt werden: eine digital unterzeichnete und eine im bearbeitbaren Format.



Competent structure

Amt für Handel und Dienstleistungen

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 40 
E-Mail: handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it/de/home 
Parteienverkehr:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
  • Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.