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Förderungen für Unternehmen bei der Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen zur Erhöhung ihrer Sicherheit.

Förderungen für Unternehmen bei der Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen zur Erhöhung ihrer Sicherheit.
Die Förderung nach diesen Kriterien gilt für:
Gastgewerbliche Betriebe gemäß dem Landesgesetz Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einem durchschnittlichen Umsatz von bis zu 1.000.000 € in den letzten drei Jahren können einen Zuschuss beantragen.
Die Unternehmen müssen als Haupttätigkeit eine Tätigkeit in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus in der Autonomen Provinz Bozen ausüben. Die Initiativen müssen sich auf das Jahr 2024/2025 beziehen.
Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie den vorbereiten. Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16,00 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht - zahlbar durch:
Senden Sie für das Ansuchen die Unterlagen aus dem Abschnitt „Was benötigen sie für das Ansuchen“ im PDF-Format per PEC an: handel.commercio@pec.prov.bz.it.
Ein Antrag kann für maximal drei Standorte pro Unternehmen im Zeitraum 2024-2025 gestellt werden.
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag bearbeitet worden ist.
Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.
Stellen Sie den ##1## per PEC handel.commercio@pec.prov.bz.it, unter Beifügung der Rechnung (mit CUP) und der Quittung über die erfolgte Zahlung.
Die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die sich auch nur auf Teilbeträge beziehen, betrifft mehrere Dokumente. Diese Dokumente sind Anzahlungsrechnungen, Vorverträge mit Anzahlung, Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder Transportdokumente. Die Dokumente, die vor dem Datum der Antragstellung datiert sind, führen zum Ausschluss der Förderfähigkeit der gesamten Initiative.
Sie können Anträge vor der Umsetzung der Initiative und bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.
Ansuchen können alle Unternehmen, die in der Autonomen Provinz Bozen eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit ausüben, die nach dem ATECO-Code zur Förderung zugelassen ist. Landwirtschaftliche Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Beitrag beläuft sich auf 50% der förderfähigen Kosten, die maximal 8.000,00 Euro betragen.
Nein, nach den derzeitigen Kriterien sind landwirtschaftliche Betriebe nicht zur Förderung zugelassen.
Garibaldistraße 14, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 40
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it