Description
Aufnahme in die Rangordnung für die befristete Aufnahme des Lehrpersonals an den Musikschulen des Landes.
Der Musiklehrer oder die Musiklehrerin unterrichtet an einer oder mehreren Musikschulen des Landes und gehört zum „Lehrpersonal der Musikschulen und berufsbildenden Schulen“.
Sie können sich für die folgenden Unterrichtsfächer bewerben: ##1##.
