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Service code: 1809

Einschreibung in die Rangordnungen des Lehrpersonals der Musikschulen des Landes

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Description

Aufnahme in die Rangordnung für die befristete Aufnahme des Lehrpersonals an den Musikschulen des Landes.

Der Musiklehrer oder die Musiklehrerin unterrichtet an einer oder mehreren Musikschulen des Landes und gehört zum „Lehrpersonal der Musikschulen“.

Sie können sich für die folgenden Unterrichtsfächer bewerben: ##1##.

Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar um 12 Uhr mittags in jedem Jahr eingereicht werden.


Who is the service aimed at?

Alle interessierten Personen, die die in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich um die Eintragung in die Rangordnung bewerben.


Requirements

Um sich bewerben zu können, müssen Sie:
  • mindestens 18 Jahre alt sein;
  • im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein;
  • nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, muss die Zweisprachigkeitsprüfung (italienisch/deutsch) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird, abgelegt werden;
  • körperlich und geistig in der Lage sein, die Aufgaben kontinuierlich und uneingeschränkt auszuüben;
  • über den für das Berufsbild, für das Sie sich bewerben, erforderlichen Bildungsabschluss verfügen, wie unter „Ausbildungsvoraussetzungen” näher beschrieben;
  • die Staatsbürgerschaft Italiens, eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Nicht-EU-Staates besitzen. Im Falle der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates müssen Sie:
  • ein Familienangehöriger/eine Familienangehörige von Bürgern/Bürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten sein und das Aufenthaltsrecht oder das Recht auf Daueraufenthalt besitzen oder
  • eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die Europäische Union besitzen oder
  • den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutzstatus besitzen.
Ausbildungsvoraussetzungen
  • ein akademisches Diplom zweiter Ebene im Fach oder
  • die Lehrbefähigung für Musik oder Musikunterricht in den Mittel- oder Oberschulen des Landes in der Wettbewerbsklasse, die dem Fach der Musikschulen des Landes entspricht, oder
  • die Lehrbefähigung für das Fach der Musikschulen des Landes

Zweisprachigkeit:
Ein Nachweis über die Zweisprachigkeit ist nicht erforderlich. Nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, ist die Zweisprachigkeitsprüfung (deutsch/italienisch) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird, Voraussetzung.

What is needed

Um in die Rangordnung aufgenommen zu werden, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
  • Antragsformular;
  • Lebenslauf;
  • Kopie eines Erkennungsausweises.
Das Formular für den Antrag finden Sie hier (sobald die Einschreibungen offen sind, steht das Formular hier zur Verfügung).


What follows

  1. Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in die Rangordnung aufgenommen;
  2. die vorläufige Rangordnung wird ab 1. Juni veröffentlicht: Sie können Ihre Position überprüfen und eventuelle Fehler vor der Erstellung der endgültigen Rangordnung melden.
  3. Darüber hinaus können persönliche Erklärungen oder Unterlagen, die bereits mit der eingereichten Bewerbung eingereicht wurden, während dieses Zeitraums korrigiert werden. Hingegen ist es nicht zulässig, neue Unterlagen vorzulegen und/oder neue Erklärungen abzugeben;
  4. die Rangordnung wird auf der Grundlage der Angabe der Muttersprache erstellt. Wenn Sie deutscher Muttersprachler oder deutsche Muttersprachlerin sind, können Sie sich nur bei deutschen Schulen bewerben. Hier können Sie Ihre Position in der Rangordnung überprüfen: Position in der Rangordnung.
  5. Anschließend wird die endgültige Rangordnung veröffentlicht und die Fristen für die Vergabe der Plätze bekannt gegeben.
  6. Unter dem folgenden Link können Sie den Zeitplan für die Stellenwahl einsehen, die in Präsenz in der Abteilung Personal stattfindet: Stellenwahl – Lehrpersonal Musikschulen.

Timings and deadlines

Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar um 12 Uhr mittags in jedem Jahr eingereicht werden.

Die Fristen für die Erstellung der Rangordnung sind wie folgt:

  • die vorläufige Rangordnung wird am 1. Juni eines jeden Jahres veröffentlicht;
  • die endgültige Rangordnung wird am 15. Juni eines jeden Jahres veröffentlicht.

Frequently asked questions

Muss man eine Lehrbefähigung haben, um sich in die Rangordnung für die befristete Aufnahme einzutragen?  

Nein, die Lehrbefähigung ist für die befristete Aufnahme nicht mehr notwendig (Bereichsabkommen vom 3. Februar 2026 - Bereichsvertrag des Personals der Landesverwaltung betreffend Berufsschulen, Fachschulen für Berufsbildung, Musikschulen, mit Abänderungen zum Bereichsvertrag vom 27. Juni 2013). Wichtiger Hinweis: ein akademisches Diplom zweiter Ebene ist weiterhin als Voraussetzung notwendig.

Muss man über einen Zweisprachigkeitsnachweis verfügen, um in die Rangordnungen des Landes aufgenommen und dann als Musiklehrer oder Musiklehrerin eingestellt zu werden? 

Eine Bescheinigung über die Zweisprachigkeit ist nicht erforderlich. Nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, die Prüfung über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache (die sich auf die Oberschule bezieht) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird. 

Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in der Provinz für Musiklehrer? 

Arbeitsplätze gibt es in den Musikschulen der Autonomen Provinz Bozen. Diese Rangordnung ermöglicht keinen Zugang zu Einstellungen an staatlichen Schulen im Land. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Direktion Italienische Bildung.

Wer muss die Sprachprüfung ablegen und wo? 

  • Wenn Ihre Muttersprache nicht zu den drei Sprachen gehört, auf die sich die Rangliste bezieht (Deutsch, Italienisch, Ladinisch); 

  • wenn Ihre Muttersprache nicht der Unterrichtssprache der von Ihnen besuchten Oberschule (oder der nächstniedrigeren Bildungsstufe, wenn Sie keine Oberschule besucht haben) entspricht. 

Sie können die Sprachprüfung bei der Abteilung Personal ablegen (die Prüfungen finden einmal im Jahr statt). Die bei der Deutsche Bildungsdirektion oder bei der Direktion Italienische Bildung bereits abgelegte Sprachprüfung wird als gültig betrachtet. Das Zertifikat der Stufe C2 ist ebenfalls gültig.



Competent structure

Amt für Personalaufnahme 

Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
Telefon 1: 0471 41 15 55

 

Nähere Informationen zu der Wettbewerbsausschreibung, für die Sie sich interessieren, erhalten Sie von der in der Ausschreibung angegebenen Kontaktperson.

Parteienverkehr:

 

Telefonisch sind wir täglich erreichbar, von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Schalterdienst: nach Terminvereinbarung.

Weitere Informationen zur Wettbewerbsausschreibung erhalten Sie bei der in der Ausschreibung angegebenen Kontaktperson.