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Service code: 1796

Gutachten zum Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung (G.A.K.)

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Description

Der Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung (G.A.K.) dient dazu, die akustische Klasse aller Zonen des Gemeindegebietes unter Berücksichtigung ihrer vorwiegenden und tatsächlichen Nutzung zu ermitteln.

Die aneinander grenzenden Zonen sollten in der Regel akustischen Klassen angehören, deren Grenzwerte sich nicht um mehr als 5 dB(A) unterscheiden.

Zu diesem Zweck kann eine urbanistische Zone auch mehr als eine akustische Zone enthalten. Will eine Gemeinde eine neue akustische Klasse an Gebieten, die an Nachbargemeinden angrenzen, zuweisen, muss der Entwurf auch an diese Gemeinden übermittelt werden.


Who is the service aimed at?

Alle Gemeinden sind verpflichtet, einen Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung zu erstellen (G.A.K.).


What is needed

Für das Ansuchen müssen Sie:

  • einen befähigten Lärmschutztechniker oder eine befähigte Lärmschutztechnikerin beauftragen.
    Einen erläuternden Bericht erstellen, der die Entscheidungen zur Zuweisung der akustischen Klasse begründet.
    Außerdem muss er oder sie eine PDF-Datei und eine SHP-Datei mit der grafischen Darstellung des Plans erstellen;
  • den Entwurf des Gemeindeplans für die akustische Klassifizierung durch einen Beschluss des Gemeindeausschusses oder des Gemeinderates genehmigen lassen.

Weitere Informationen finden Sie in den ##1## und in der Richtlinie für die Bearbeitung des Shapefiles des GAK-Entwurf.


How to apply

Sie müssen den Entwurf des G.A.K. für 30 aufeinander folgende Tage an der Amtstafel veröffentlichen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Bürger und jede Bürgerin dazu Stellung nehmen.

Gleichzeitig muss der Entwurf an das Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz und an die angrenzenden Gemeinden gesendet werden.


What follows

Das Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz und die angrenzenden Gemeinden geben innerhalb von 90 Tagen ihre Stellungnahme ab.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde:

  • die eingegangenen Stellungnahmen und Gutachten bewerten;
  • den Plan endgültig genehmigen und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol anordnen;
  • eine Kopie des Plans und des Beschlusses an das Amt für Luft und Lärm übermitteln.

Bis zur endgültigen Genehmigung des Gemeindeplans für die akustische Klassifizierung (G.A.K.) können die Gemeinden für einzelne urbanistische Zonen eine begrenzte akustische Klassifizierung vornehmen.

In allen anderen Fällen wird die akustische Klassifizierung angewendet, die in ##1## vorgesehen ist.


Timings and deadlines

Der Entwurf des G.A.K. muss für 30 aufeinander folgende Tage an der Amtstafel veröffentlicht werden.


Frequently asked questions

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Was muss die Gemeinde im Falle von Abänderungen, Änderungen oder Ausweitungen der Zonen des GPlanRL tun?

Die Gemeinde muss laut Artikel 6 und 7 des Landesgesetzes 05.12.2012, Nr. 20  die akustische Klasse der abgeänderten Zone bestimmen. 

Gibt es Grenzwerte für den Unterschied der akustischen Klasse zwischen angrenzenden Zonen?

Ja, die akustische Klasse von angrenzenden Zonen darf in der Regel nicht um mehr als 5 dB(A) vom Grenzwert abweichen. Etwaige Abweichungen sind in Artikel 6 Absatz 2 des genannten Gesetzes geregelt. Die Ausnahmen sind in den Absätzen 4, 5 und 6 von Artikel 6 desselben Gesetzes angeführt.

Was muss ich bei Änderungen nach der akustischen Klassifizierung tun?

Sie müssen das folgende Formular ausfüllen: ##1##; laden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den anderen Unterlagen in das Bürgernetz hoch, wenn die Mitteilung zur Hinterlegung von Akten zur Raum- und Landschaftsplanung erstellt wird; alternativ erhalten Sie eine Aufforderung, das Formular auszufüllen und es per PEC an das Amt für Luft und Lärm an folgende Adresse zu senden: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it.