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Es handelt sich um Pflichtimpfungen und auch um empfohlene Impfungen. Die Impfungen werden nach schriftlicher Einladung durch den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit durchgeführt.
In Italien sind derzeit folgende zehn Pflichtimpfungen für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren und 364 Tagen vorgesehen:
- gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung);
- gegen Diphtherie;
- gegen Tetanus;
- gegen Hepatitis B;
- gegen Keuchhusten;
- gegen Haemophilus influenzae Typ B;
- gegen Masern;
- gegen Röteln;
- gegen Mumps;
- gegen Windpocken (für Kinder, die ab dem 01.01.2017 geboren wurden).
Die empfohlenen Impfungen sind hingegen:
- gegen Rotavirus;
- gegen Pneumokokken;
- gegen Meningokokken B;
- gegen Meningokokken ACWY;
- gegen Windpocken (für Kinder, die vor dem 01.01.2017 geboren wurden);
- gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) (Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Impfung, sondern um einen Antikörper, der Neugeborene und Kleinkinder vor Atemwegsinfektionen – auch schweren wie Bronchiolitis – schützt).
Impfungen sind ein wichtiges Instrument für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das gilt insbesondere bei Kindern, Jugendlichen sowie bei gefährdeten Personen. Das sind ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen. Sich impfen zu lassen bedeutet, sich selbst und andere vor schweren, potenziell tödlichen Infektionskrankheiten zu schützen und die Verbreitung von Erregern wie Viren und Bakterien einzudämmen.
Die Impfungen bei Kindern und Jugendlichen erfolgen gemäß den Vorgaben des Impfkalenders des Gesundheitsministeriums.
