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Service code: 1726

Kostenrückvergütung bei Transplantation oder Entnahme von Organen und Geweben

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Description

Antrag auf Erstattung der Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise im Zusammenhang mit Transplantationen von Organen, Geweben und Stammzellen, damit verbundenen Arztbesuchen und Therapien.

Diese Transplantationen und Leistungen müssen im Inland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden. Der Antrag ist beim Südtiroler Sanitätsbetrieb einzureichen.

Diese Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise werden auch querschnittsgelähmten und tetraplegischen Patientinnen und Patienten erstattet.

Die Erstattung betrifft Rehabilitationsmaßnahmen und damit verbundene Arztbesuche, die im Inland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden. Die Erstattung erstreckt sich auch auf Begleitpersonen.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erstattet außerdem die Bestattungskosten für Spender und Spenderinnen von Organ oder Gewebe. Diese Entnahmen müssen in einem Krankenhaus in Südtirol durchgeführt worden sein.


Who is the service aimed at?

Die Begünstigten der Rückvergütungen nach diesen Kriterien sind Personen, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb betreut werden, und sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  • Personen, bei denen eine Organ-, Gewebe- oder Stammzelltransplantation geplant ist oder die sich einer Transplantation unterzogen haben, sowie deren Erben und Erbinnen;
  • Personen mit Paraplegie oder Tetraplegie und deren Erben und Erbinnen;
  • Begleitpersonen oder Betreuer/Betreuerinnen von Personen, für die eine Organ- und/oder Gewebetransplantation vorgesehen ist oder war, oder von Personen mit Paraplegie oder Tetraplegie;
  • Erben und Erbinnen von Personen, die Organe und oder Gewebe gespendet haben.
Auch Körperschaften und Vereinigungen, die im Bereich der Organspende tätig sind und ihren Sitz in der Provinz Bozen haben, haben Anrecht auf Kostenrückvergütung.

What is needed

Dem ##1## mit der entsprechenden ##2## für:

  • Organ-, Gewebe- und Stammzelltransplantationen oder für Kosten, die von Patienten mit Querschnittslähmung oder Tetraplegie und gegebenenfalls von einer Begleitperson getragen wurden, sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • eine vom medizinischen Personal ausgestellte Bescheinigung über die erfolgte Leistung und den Zeitraum ihrer Erbringung;
  • eine eventuelle Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit einer Begleitung;
  • alle Unterlagen zu den entstandenen Kosten.

Dem Antrag auf Erstattung der Kosten für den Transport der Leiche des Spenders oder der Spenderin zum Ort der Einäscherung oder Beisetzung und für die Bestattungskosten sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Erklärung, dass die Entnahme in einem Landeskrankenhaus stattgefunden hat;
  • Unterlagen über die Kosten für den Transport und die Einäscherung oder Beisetzung der Leiche der Spenderin oder des Spenders;
  • Vollmacht der Rechtsnachfolger zur Einreichung des Erstattungsantrags.

How to apply

Der Antrag, unterschrieben vom Antragsteller oder der Antragstellerin bzw. vom gesetzlichen Vertreter oder der Vertreterin einer juristischen Person, zusammen mit allen Anlagen, muss bei der Verwaltungsstelle des zuständigen Gesundheitssprengels eingereicht werden.
Dies kann auf eine der folgenden Arten erfolgen:

  • persönliche Übergabe beim Amt;
  • per Einschreiben mit Empfangsbestätigung;
  • per E-Mail;
  • digital unterzeichnet und mit zertifizierter elektronischer Post versandt.

Bitte beachten Sie:

  • wenn Sie den Antrag persönlich abgeben, müssen Sie diesen vor einem Angestellten des Amts unterzeichnen;
  • wird der Antrag hingegen bereits unterzeichnet per Post oder E-Mail übermittelt, ist die Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises beizufügen;
  • das Dokument muss nicht beigefügt werden, wenn der Antrag digital unterzeichnet ist.

 


Timings and deadlines

Sie können Ihren Antrag bis zu sechs Monate nach dem Datum der Ausgabe einreichen, für die Sie die Rückvergütung beantragen.

 


Frequently asked questions

Welche Kosten kommen für eine Rückvergütung in Frage?

Im Falle einer Organtransplantation und oder Gewebetransplantation sind die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterbringung, die dem Patienten oder der Patientin und einer Begleitperson entstehen, in folgenden Fällen erstattungsfähig:

  • Voruntersuchungen, Histokompatibilitätstypisierung und andere klinische Untersuchungen oder Untersuchungen, die eine sehr hohe Spezialisierung erfordern;
  • in der präoperativen und postoperativen Phase müssen die Aktivitäten am Standort des Transplantationszentrums durchgeführt werden.
  • Sie können auch an anderen vom Zentrum angegebenen Orten durchgeführt werden, wenn dies durch dokumentierte klinische Erfordernisse gerechtfertigt ist;
  • im Falle von Nachuntersuchungen nach dem Eingriff;
  • während des Krankenhausaufenthalts, beschränkt auf die Begleitperson.

Bei Patienten mit Paraplegie oder Tetraplegie sind die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft während der Rehabilitationsmaßnahmen erstattungsfähig. Die Kosten für damit verbundene Arztbesuche sind ebenfalls erstattungsfähig. Die Erstattung gilt sowohl für den Patienten als auch für eine Begleitperson.

Im Falle von Erben von Spendern und Spenderinnen von Organen oder Gewebe, sind folgende Kosten nur erstattungsfähig, wenn die Entnahme in einem Krankenhaus des Landes stattgefunden hat:

  • die Kosten für den Transport der Leiche zum Ort der Einäscherung oder Beerdigung, auch außerhalb der Provinz, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro;
  • die Kosten für den Kauf des Sarges mit Zubehör und der Urne im Falle einer Einäscherung bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 Euro;
  • die Kosten für die Einäscherung der Leiche bis zu dem von der Gemeinde, in der sich die Einäscherungsanlage befindet, festgelegten Betrag;
  • die Kosten für die Verwaltungsformalitäten für den Friedhof und die Einäscherung bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro.

Wie werden die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft berechnet?

Die Berechnung erfolgt gemäß den geltenden Bestimmungen für die Beschäftigten der Provinz.

An wen kann ich mich wenden, um genaue Informationen zu erhalten?

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdienste der Gesundheitssprengel.

Kann ich die Rückvergütung für 2 Begleitpersonen erhalten?

Nein, es ist keine Unterstützung für mehrere Personen gleichzeitig vorgesehen.