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Service code: 1723

Rekurs gegen die Bescheinigung der Untauglichkeit für sportliche Wettkämpfe

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Description

Mit diesem Dienst können Sie einen Rekurs gegen die Bescheinigung der Untauglichkeit zur Ausübung des Wettkampfsports einlegen.

Wird bei Gesundheitskontrollen festgestellt, dass Sie für einen bestimmten Leistungssport ungeeignet sind, wird Ihnen das negative Ergebnis mit Angabe der Beurteilung zugrunde liegenden Diagnose innerhalb von fünf Tagen mitgeteilt. Gegen die negative Beurteilung können Sie Rekurs einlegen.


Who is the service aimed at?

Jede Person, die für untauglich erklärt wurde oder nicht für die Ausübung einer Sportart zugelassen ist.


Requirements

Für diesen Dienst gibt es keine besonderen Voraussetzungen.


What is needed

Um einen Rekurs einzulegen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: Rekursantrag.

Legen Sie eine Kopie der Untauglichkeitsbescheinigung und alle anderen medizinischen Unterlagen bei.

Kaufen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro.


How to apply

Sie können Ihren Antrag und Ihre Unterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle für die Rekursaannahme abgeben. Andernfalls können Sie diese auch per E-Mail an rekurse.ricorsi@sabes.it senden, unter Beifügung einer Fotokopie eines Personalsausweises, oder per PEC an: rekurse.ricorsi@pec.sabes.it.


What follows

Zur Beurteilung des Falles wird eine Ärztekommission einberufen und der Erscheinungstermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt; sollten Sie verhindert sein, müssen Sie dies im Voraus per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

Das Ergebnis des Rekurses wird Ihnen schriftlich per Post zugestellt.

Der Rekurs wird von der „Landeskommission für die Feststellung der Tauglichkeit zur Ausübung des Wettkampfsports“ geprüft. Das Ergebnis des Rekurses wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt.


Timings and deadlines

Der Rekurs muss innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Untauglichkeitsbescheinigung eingelegt werden.


Frequently asked questions

Kann ich mich von einem Arzt oder einer Ärztin meines Vertrauens betreuen lassen?

Natürlich können Sie auf eigene Kosten einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens hinzuziehen oder Ihrem Antrag ein Gutachten beifügen.

Kann ich in Erwartung des Ergebnisses am Training oder an Wettkämpfen teilnehmen?

Nein, Sie müssen das Urteil abwarten und können daher nicht an Wettbewerben oder Trainingsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Wettbewerbstätigkeit teilnehmen.

Ist die Entscheidung der Kommission endgültig?

Ja, die Entscheidung der Kommission ist endgültig und abschließend. Sie können jedoch einen Antrag auf Revidierung stellen, wenn es neue Elemente gibt, die Ihren Gesundheitszustand betreffen.

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Dienstes für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs.