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Service code: 1720

Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für EU-Bürger und -Bürgerinnen sowie gleichgestellte Personen

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Description

Es handelt sich um die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen und Gleichgestellte.


Who is the service aimed at?

Bürger oder Bürgerinnen der Europäischen Union und gleichgestellte Länder. Diese Länder sind: Schweiz, San Marino, Island, Norwegen und Lichtenstein. Diese Personen müssen einen festen Wohnsitz in Italien haben, ein geregeltes abhängiges Arbeitsverhältnis oder sind freiberuflich tätig. Darüber hinaus haben deren Familienangehörige Anspruch auf die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst. Die Eintragung erfolgt bei dem Gesundheitssprengel, der für den meldeamtlichen Wohnsitz/Domizil zuständig ist.


Requirements

Anspruch auf die Eintragung haben EU-Bürger und EU-Bürgerinnen und Gleichgestellte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • abhängiges Arbeitsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit sowie die Familienangehörigen;
  • ehemalige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Italien, die unfreiwillig arbeitslos und bei der Arbeitsvermittlungsstelle eingetragen sind. Als unfreiwillig arbeitslos gelten ehemalige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Italien vom Arbeitsgeber oder von der Arbeitgeberin gekündigt worden sind oder aus anderen, nicht von ihnen abhängigen Gründen, ihre Arbeit verloren haben.
  • ehemalige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Italien, die in einem Kurs zur Berufsausbildung eingeschrieben sind;
  • das Recht auf dauerhaften Aufenthalt haben, das von der Wohngemeinde bestätigt wurde;
  • die in einem EU-Land versichert und im Besitz des Vordrucks S1 sind.

What is needed

  • Erkennungsausweis;
  • Steuernummer;
  • Erklärung des Arbeitsgebers oder Arbeitgeberin über das Arbeitsverhältnis, Eigenbescheinigung, wenn die Daten von Amts wegen bereits aufscheinen;
  • für Selbstständige: Bescheinigung über die Eintragung bei der Handelskammer, bei einem Berufsverzeichnis oder einer Berufsvereinigung und beim Zentrum des italienischen Wohlfahrtsstaates (Istituto Nazionale Previdenza Sociale - INPS);
  • ggf. Unterlagen, welche die Arbeitstätigkeit belegen;
  • ggf. Eintragung bei der Arbeitsvermittlungsstelle - ##1##;
  • für die Familienangehörigen: Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung, für Kinder: Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung.

 


How to apply

  • Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Füllen Sie das Antragsformular für die Eintragung aus.
  • Reichen Sie alle Unterlagen beim Verwaltungsamt des zuständigen Gesundheitssprengels des Südtiroler Sanitätsbetriebes ein.

What follows

Sie erhalten eine Bescheinigung über die erfolgte Eintragung.


Timings and deadlines

Die Eintragung der EU-Bürger und EU-Bürgerinnen und der Gleichgestellten, die ihren Wohnsitz in Südtirol haben, erfolgt in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (maximal 4 Jahre).

Wenn der EU-Bürger oder die EU-Bürgerin und Gleichgestellte keinen Wohnsitz in Italien haben, erfolgt die Eintragung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (maximal 1 Jahr).

Nach der Anerkennung des dauerhaften Aufenthalts kann die Eintragung unbefristet erfolgen.



Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Die Rechtsgrundlage ist das gesetzesvertretende Dekret Nr. 30 vom 6. Februar 2007, betreffend des Rechts der EU-Bürger und EU-Bürgerinnen und deren Familienangehörigen zur freien Bewegung und zum Aufenthalt auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten.

 


Competent structure

Südtiroler Sanitätsbetrieb

Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon +39 84 000 22 11

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: www.sabes.it

Parteienverkehr: Für die Öffnungszeiten des gebietsmäßig zuständigen Gesundheitssprengels klicken Sie bitte hier.

Amt für Unterstützung der Sprengeldienste, die prothetische-pharmazeutische Betreuung und Heilbehelfe

Telefon: +39 0471 43 79 80

E-Mail: contricbz@sabes.it