Description
Mögliche Maßnahmen:
- Finanzielle Unterstützung durch die Autonome Provinz Bozen.
- Verteilung von prothetischen Hilfsmitteln durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
- Rehabilitationsbehandlungen durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
- Erleichterungen bei der Nutzung von Verkehrsmitteln durch die örtlichen Körperschaften.
- Beschäftigungspflicht durch die Autonome Provinz Bozen.
- Ticketbefreiung durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
- Der Ausweis zum Fahren und Parken von Fahrzeugen ist nur für Menschen mit Behinderung mit erheblich eingeschränkter Mobilität bestimmt.
Neben dem Antrag auf Zivilinvalidität kann auch die Anerkennung einer Behinderung (Gesetz Nr. 104/1992) und eine gezielte Arbeitsvermittlung (Gesetz Nr. 68/1999) beantragt werden. Der Antrag kann auch von Personen gestellt werden, die bereits zivilinvalid sind, mit mindestens 46% für die gezielte Integration, während für die Behinderung auch Personen, die nicht zivilinvalid sind, einen Antrag stellen können.
