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Service code: 1719

Zivilinvalidität, Handicap und Arbeitseingliederung

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Description

Die Anerkennung einer Zivilinvalidität von mehr als einem Drittel kann, je nach Art und Schweregrad, zu finanzieller Unterstützung und Erleichterungen bei der Arbeitsvermittlung führen.

Mögliche Maßnahmen:
  • Finanzielle Unterstützung durch die Autonome Provinz Bozen.
  • Verteilung von prothetischen Hilfsmitteln durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
  • Rehabilitationsbehandlungen durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
  • Erleichterungen bei der Nutzung von Verkehrsmitteln durch die örtlichen Körperschaften.
  • Beschäftigungspflicht durch die Autonome Provinz Bozen.
  • Ticketbefreiung durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
  • Der Ausweis zum Fahren und Parken von Fahrzeugen ist nur für Menschen mit Behinderung mit erheblich eingeschränkter Mobilität bestimmt.

Neben dem Antrag auf Zivilinvalidität kann auch die Anerkennung einer Behinderung (Gesetz Nr. 104/1992) und eine gezielte Arbeitsvermittlung (Gesetz Nr. 68/1999) beantragt werden. Der Antrag kann auch von Personen gestellt werden, die bereits zivilinvalid sind, mit mindestens 46% für die gezielte Integration, während für die Behinderung auch Personen, die nicht zivilinvalid sind, einen Antrag stellen können.


Who is the service aimed at?

Personen, die einen Antrag auf Zivilinvalidität gestellt haben oder bereits als Zivilinvalide oder Zivilinvalidin anerkannt worden sind.


Requirements

Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen haben.
Sie dürfen keine Rente für Kriegs-, Dienst- oder Berufsunfähigkeit von öffentlichen Verwaltungen für dieselbe Behinderung erhalten, für die die Leistung beantragt wird.

What is needed

Um eine Zivilinvalidität zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als sechs Monate);
  • Gesundheitsdaten zu Krankheiten oder Beeinträchtigungen;
  • Von Ihnen oder von dem Sachwalter bzw. der Sachwalterin ausgefüllter Antrag. Bei minderjährigen Personen muss der Antrag von den Eltern oder dem Vormund eingereicht werden. Fürgen Sie in diesem Fall die Ernennungsurkunde und den Personalausweis bei.

 



What follows

Die Anerkennung erfolgt nach einer Untersuchung durch eine spezielle Gesundheitskommission. Sie haben das Recht, sich von einem Arzt oder einer Ärztin Ihres Vertrauens begleiten zu lassen.
Wenn laut ärztlichem Attest die Fahrt zur Kommission, auch mit dem Krankenwagen, ein Risiko für Ihre Gesundheit darstellt, können Sie die Untersuchung zu Hause beantragen.


Timings and deadlines

Sie erhalten ein Schreiben, in dem Sie über den Termin informiert werden, an dem Sie zum Besuch der Kommission erscheinen müssen. Nur in besonders schweren Fällen wird ein Urteil nach Aktenlage gefällt. Bringen Sie das Einladungsschreiben mit, auf dem die Rufnummer für den Zugang zur Kommission angegeben ist.
In etwa drei Wochen werden Sie dann per Einschreiben an die im Antragsformular angegebene Adresse über das Ergebnis informiert.

 


Frequently asked questions

Was kann ich tun, wenn ich der Kommission zusätzliche medizinische Berichte vorlegen muss?

Wenn Sie sich nach Einreichung Ihres Antrags zusätzlichen medizinischen Untersuchungen unterzogen haben, können Sie Ihre Gesundheitsunterlagen am Tag der Untersuchung selbst ergänzen.

Muss ich meinem Arzt oder meiner Ärztin für Allgemeinmedizin nach dem Ergebnis und der Erlangung der Erwerbsunfähigkeit etwas mitteilen?

Sie müssen die Ticketbefreiung und die ausgestellten Bescheide für alle Anträge auf prothetische Hilfsmittel melden.

Wer stellt mir einen Parkausweis für Invaliden aus?

Wenn Sie nach dem positiven Bescheid im Antrag auf Invalidität auch die Ausstellung des Parkausweises beantragt haben, können Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die Stadtpolizeidirektion – Verkehrsamt, Galileo-Galilei-Straße 23 in Bozen wenden.

Wer kommt für eine eventuelle Invaliditätsentschädigung in Frage?

NISF oder ASWE Agentur der Autonomen Provinz Bozen.

 


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz vom 30. März 1971, Nr. 118;
  • Landesgesetz vom 21. August 1978, Nr. 46;
  • Gesetz Nr. 68/1999.

Competent structure

Südtiroler Sanitätsbetrieb

Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: +39 8400 022 11

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: www.sabes.it

Zivilinvalidität Bozen

Galileo-Galilei-Straße 10/G, Erdgeschoss, 39100 Bozen
E-Mail: inval.bz@sabes.it
Telefon: +39 0471 43 92 80

Öffnungszeiten: 
Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, am Donnerstag von 8:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr.

Zivilinvalidität Meran

Laurinstraße 24, 39012 Meran
E-Mail: inval.me@sabes.it
Telefon: +39 0473 26 47 13

Öffnungszeiten: 
Von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags von 14:00 bis 15:30 Uhr.

Zivilinvalidität Brixen

Dantestraße 26 C, 39042 Brixen
E-Mail: inval.bx@sabes.it
Telefon: +39 0472 81 30 21

Telefonische Erreichbarkeit: 
Von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Zivilinvalidität Bruneck

Ehemaliges Gerichtsgebäude, Graben 7, 39031 Bruneck
E-Mail: inval.bk@sabes.it

Telefon: +39 0474 58 65 80

Telefonische Erreichbarkeit:
Von Montag bis Freitag, von  09:00 bis 12:00 Uhr.

Öffnungszeiten:
Am Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, von Dienstag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.