Description
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb stellt Zivil-, Kriegs- oder Dienstinvaliden, behinderten Minderjährigen (oder solchen, die von einer dauerhaften Behinderung bedroht sind) die folgenden prothetischen Hilfsmittel im Zusammenhang mit der anerkannten invalidisierenden Behinderung kostenlos zur Verfügung:
- Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen);
- Prothesen (z. B. Gliedmaßen, Hörgeräte);
- Orthesen (z. B. orthopädische Korsetts, orthopädische Schuhe, Hosenträger).
Prothetische Hilfsmittel werden von zugelassenen Händlern und Händlerinnen und Apotheken abgegeben.
Es besteht auch die Möglichkeit, Prothesen zu erhalten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, aber für die funktionelle und soziale Wiederherstellung der Person unerlässlich sind.
