web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 1715

Befreiung von der Zahlung der Kosten für Gesundheitsleistungen (Ticket) aus Einkommensgründen

Add to Favourites
Loading...
Share


Who is the service aimed at?

Die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen wird den vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) ermittelten Anspruchsberechtigten von Amts wegen gewährt. Bestimmte Gruppen von Nutzern und Nutzerinnen haben zwar Anspruch auf Ticketbefreiung, sind aber nicht in der vom MEF erstellten Liste aufgeführt. Es handelt sich um Personen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, und um Arbeitslose. Diese Empfänger und Empfängerinnen müssen jährlich eine Eigenbescheinigung über das im Vorjahr erzielte Einkommen vorlegen. Dies muss beim zuständigen Gesundheitssprengel geschehen, der eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

Um eine Ticketbefreiung bei Bedürftigkeit (Befreiungscode E99) zu erhalten, ist es erforderlich, beim zuständigen Sozialsprengel eine entsprechende Bescheinigung zu beantragen. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung müssen Sie sich an die Verwaltungsstelle des zuständigen Gesundheitssprengels wenden, um die Befreiung eintragen zu lassen.


Requirements

Sie müssen beim Landesgesundheitsdienst angemeldet sein und unter die vorgeschriebenen Kategorien fallen.


What is needed

Für die Nutzung des Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Für einen eventuellen Antrag reicht eine Eigenerklärung mit allen Angaben (Haushaltseinkommen) aus.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 


How to apply

Um eine Befreiung zu erhalten, können Sie sich an den zuständigen Gesundheitssprengel wenden, wo Sie neben der Eigenerklärung auch folgende Möglichkeit haben:

  • die anerkannten Befreiungen von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen zu überprüfen;
  • die Befreiung durch Antrag zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Befreiung im Laufe des Jahres nicht mehr erfüllt sind. Zum Beispiel, wenn eine arbeitslose Person eine Beschäftigung gefunden hat;
  • zur Aufhebung der Befreiung übergehen, wenn Sie feststellen, dass Sie aufgrund einer falschen Einschätzung Ihres Einkommens eine unwahre Erklärung abgegeben haben. In diesem Fall wird die Befreiung aufgehoben und Sie müssen die nicht gezahlten Tickets für in Anspruch genommene Leistungen nachzahlen. Darüber hinaus könnte eine Verwaltungsstrafe für eine falsche Eigenerklärung verhängt werden.

 


What follows

Sie erhalten die Ticketbefreiung von den Gesundheitskosten.

 


Timings and deadlines

Die Befreiung kann, sofern sie nicht von Amts wegen gewährt wird, zu jeder Zeit des Jahres beantragt werden und gilt ab dem Tag ihrer Gewährung. Die Frist ist in der Regel der 31. März des Folgejahres.


Frequently asked questions

An wen kann ich mich für weitere Informationen wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen: Gebührenfreie Nummer 800 300, Montag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr.

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen über die Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitskosten finden Sie auf der Seite „Ticketbefreiung“ auf der myCIVIS Website.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 50 des Gesetzes vom 30. September 2003, Nr. 269, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 24. November 2003, Nr. 326, zur Überwachung der Gesundheitsausgaben und der Angemessenheit der ärztlichen Verschreibungen;
  • das Ministerialdekret vom 11. Dezember 2009 regelt die Methoden zur Überprüfung und Kontrolle des Bestehens des Rechts der Patienten und Patientinnen auf Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen durch die Unterstützung des GK-Systems;
  • mit Beschluss vom 21. Mai 2012, Nr. 762, hat die Landesregierung von Südtirol die Bestimmungen des Erlasses des Ministers für Wirtschaft und Finanzen im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 11. Dezember 2009 genehmigt;
  • verschiedene Beschlüsse der Landesregierung, abrufbar unter folgendem Link: Gesundheit: das Webportal der Abteilung Gesundheit.