Die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen wird den vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) ermittelten Anspruchsberechtigten von Amts wegen gewährt. Bestimmte Gruppen von Nutzern und Nutzerinnen haben zwar Anspruch auf Ticketbefreiung, sind aber nicht in der vom MEF erstellten Liste aufgeführt. Es handelt sich um Personen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, und um Arbeitslose. Diese Empfänger und Empfängerinnen müssen jährlich eine Eigenbescheinigung über das im Vorjahr erzielte Einkommen vorlegen. Dies muss beim zuständigen Gesundheitssprengel geschehen, der eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.
Um eine Ticketbefreiung bei Bedürftigkeit (Befreiungscode E99) zu erhalten, ist es erforderlich, beim zuständigen Sozialsprengel eine entsprechende Bescheinigung zu beantragen. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung müssen Sie sich an die Verwaltungsstelle des zuständigen Gesundheitssprengels wenden, um die Befreiung eintragen zu lassen.