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Service code: 1713

Abgabe von Medizinprodukten

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Description

Medizinische Hilfsmittel für Inkontinenz, Verbandsmaterial, Hilfsmittel für Stomaversorgung usw. werden von einem Facharzt oder einer Fachärztin, einem Arzt oder einer Ärztin für Allgemeinmedizin oder einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin freier Wahl für Personen verschrieben, die an bestimmten Krankheiten leiden. Für die erste Verwendung von Stützstrümpfen ist eine Verschreibung eines Facharztes oder einer Fachärztin erforderlich.

Medizinprodukte werden von allen Fachärzten und Fachärztinnen verschrieben, die beim Landesgesundheitsdienst angestellt oder unter Vertrag sind.


Who is the service aimed at?

Menschen, die an bestimmten Pathologien leiden:

  • Patienten und Patientinnen mit Tracheostomie, Ileostomie, Kolostomie und Urostomie;
  • Patienten und Patientinnen mit schwerer Harn- oder Stuhlinkontinenz und Harnverhalt;
  • Patienten und Patientinnen mit chronischer Veneninsuffizienz, Thrombophlebitis, Phlebothrombose und Lymphödemen.

Requirements

Für die Auszahlung müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Anmeldung beim Landesgesundheitsdienst.
  • Wohnsitz in Südtirol.
  • Die Diagnose.

Diagnose

Der Dienst richtet sich an Personen, bei denen eine der folgenden Krankheiten diagnostiziert wurde:

  • Personen mit Tracheostomie;
  • Inkontinenz und Harnverhalt;
  • Patienten mit Kolo-, Ileus- und Urostomie;
  • chronische Geschwüre verschiedenen Ursprungs, sezernierende Fisteln, Dekubitalgeschwüre, sezernierende Ekzeme, chronische Zustände nach chirurgischen und nicht-chirurgischen Eingriffen;
  • Personen, die sich einer Infusionstherapie zu Hause unterziehen;
  • Personen mit chronischer Veneninsuffizienz, Thrombophlebitis und Phlebo-Thrombose;
  • Personen, die unter chronischen Ödemen oder den Folgen von Verbrennungen leiden;

Anmeldung beim Landesgesundheitsdienst und Wohnsitz

Den Dienst können Personen in Anspruch nehmen, die in Südtirol wohnen und beim Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind.

Den Dienst können außerdem italienische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nutzen, die nicht in Südtirol wohnen, aber beim Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind. In diesem Fall ist die Genehmigung des zuständigen Gesundheitssprengels erforderlich.

Der Dienst richtet sich auch an Personen mit einer Versicherung aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder aus einem Staat mit bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit.
Voraussetzung ist der Besitz der Europäischen Gesundheitskarte (Team) oder einer gleichwertigen Karte. In jedem Fall ist eine vorherige Genehmigung der zuständigen ausländischen Krankenkasse notwendig.


What is needed

Sie müssen bei der zuständigen Verwaltungsstelle des Sprengels eine Verschreibung eines Facharztes oder einer Fachärztin, einem Arzt oder einer Ärztin für Allgemeinmedizin oder eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin freier Wahl vorlegen, um eine Genehmigung zu erhalten. Dies ist für die Abholung in einer Apotheke, einer Parapharmazie oder einem vertragsgebundenen Geschäft erforderlich.

Bei digital verwalteten Medizinprodukten genügt es, mit der Gesundheitskarte, die die Genehmigung enthält, in die Apotheke zu gehen.

Die Kosten für diese Medizinprodukte werden vom Landesgesundheitsdienst bis zur Höhe des im Beschluss der Landesregierung festgelegten Betrags übernommen.

Wenn Sie sich für ein Produkt mit einem höheren Preis als dem in der Preisliste angegebenen entscheiden, zahlen Sie die Differenz.


What follows

Bei Vorlage der Verschreibung stellt der oder die Verwaltungsbeamte des Gesundheitssprengels einen so genannten „Heilbehelfeausweis“ aus, der folgende Angaben enthält:

  • den Zeitraum, für den er gewährt wird;
  • die Produkte (mit genauer Angabe der Produktcodes);
  • die Menge der Medizinprodukte pro Monat (Monatsetikett).

Bei Medizinprodukten, für die keine kontinuierliche Versorgung erforderlich ist (Gruppe 2, z.B. Kompressionsstrümpfe), wird das Rezept mit dem Vermerk „hat Anrecht“ versehen.

„Infusionsnadeln“ können direkt in der Apotheke abgeholt werden.


Timings and deadlines

Die ärztliche Verschreibung ist 30 Tage lang gültig. Die Geltungsdauer der Genehmigung ist variabel, beträgt jedoch höchstens 12 Monate und kann durch eine neue Verschreibung verlängert werden.


Frequently asked questions

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an den Sanitätsbetrieb oder eine der ihr angeschlossenen privaten oder öffentlichen vertragsgebundenen Apotheken wenden.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 12. Januar 2017;
  • Beschluss der Landesregierung vom 11. Dezember 2018, Nr. 1343;
  • Beschluss der Landesregierung vom 19. November 2024, Nr. 1036;
  • Beschluss des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Nr. 56/2025;
  • Beschluss vom 11. Dezember 2018, Nr. 1343.