Description
Wenn Sie in ein anderes Land reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen, werden die anfallenden Kosten nur dann von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn Sie im Voraus eine Genehmigung eingeholt haben.
Eine geplante Behandlung im Ausland ist nur möglich, wenn die Leistung in Italien nicht rechtzeitig und in einer für den klinischen Fall geeigneten Form zu erhalten.
Dies muss von einem Facharzt oder von einer Fachärztin bescheinigt und begründet werden, der im medizinischen Antrag die Notwendigkeit der Auslandsreise des Patienten oder der Patientin angibt. Es muss der Behandlungsort angegeben werden, da eine Behandlung oder Eingriff in Italien nicht möglich ist.
