Description
Die Kosten für die ärztliche Betreuung in hochspezialisierten privaten Einrichtungen im Ausland oder in Italien können rückvergütet werden. Dafür benötigen Sie eine Genehmigung durch die regionale Bezugsstelle der Autonomen Provinz Bozen. Das ist die Landeskommission für die Entscheidung über die Beschwerden in Bezug auf die gesundheitliche Betreuung. Sie ist angesiedelt beim Ressort für Gesundheitswesen, Amt für Gesundheitssteuerung.
