Description
Personen mit Zöliakie leiden an Glutenunverträglichkeit. Aus diesem Grund haben sie Anrecht auf kostenlos glutenfreie Lebensmittel. Diese können sie bei den Apotheken oder bei ermächtigten Handelsbetrieben beziehen. Die Kosten übernimmt der Landesgesundheitsdienst.
Die digitalen Gutscheine können nur für den Ankauf von Produkten verwendet werden, die im nationalen Register eingetragen sind, gemäß Artikel 7 des Ministerialdekrets vom 8. Juni 2001, in geltender Fassung.
