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Service code: 1687

Qualitätskontrolle „Mystery Guest Check“ für Beherbergungsbetriebe mit 5‑Sterne-Klassifizierung

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Description

Der „Mystery Guest Check“ ist eine jährliche Qualitätsüberprüfung für gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe, die mit 5 Sternen eingestuft sind. Sie bewertet die Ausstattung, die baulichen Voraussetzungen, die angebotenen Dienstleistungen und die Qualifikation der Beschäftigten. Die Überprüfung wird von spezialisierten Drittanbietern durchgeführt. Das Ergebnis wird an die für den Tourismus zuständige Einrichtung des Landes zur Durchführung entsprechender Kontrollen übermittelt.

Who is the service aimed at?

Geschäftsinhaber eines gasthofähnlichen Beherbergungsbetriebs mit 5 Sternen.

Requirements

Die Voraussetzungen beziehen sich auf die Einstufung des Beherbergungsbetriebs, sowie auf die Anforderungen an die Drittanbieter, die die Kontrolle durchführen.

Der gasthofähnliche Beherbergungsbetrieb ist mit 5 Sternen eingestuft.
 
Der „Mystery Guest Check“ muss von spezialisierten Drittanbietern durchgeführt werden, die diese Qualitätskontrolle als Dienstleistung anbieten.

Die Drittanbieter müssen nachweisen, dass sie Kontrollen an mindestens 5 Beherbergungsbetrieben durchgeführt haben.

Als gleichwertig gelten Mystery-Guest-Checks, die im Rahmen der Mitgliedschaft des Betriebs bei einer Hotelkooperation, einer Angebotsgruppe oder einer Hotelkette durchgeführt werden. In diesem Fall müssen alle vom System des „Mystery-Guest-Checks“ vorgesehenen Punkte der Checkliste unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Bewertungssystems überprüft und bewertet werden.


What is needed

Für Drittanbieter
 
  • Erklärung des Drittanbieters, dass er alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um einen „Mystery Guest Check“ in einem Beherbergungsbetrieb durchzuführen; diese ist vorab an die für Tourismus zuständige Einrichtung des Landes zu übermitteln. ##10##
  • Der Drittanbieter muss die Erklärung über die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung eines „Mystery Guest Check“ jährlich erneuern. ##11##
  • Nachdem der Drittanbieter in einem 5-Sterne-Beherbergungsbetrieb einen ‚Mystery Guest Check‘ durchgeführt hat, muss er die Mitteilung der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes übermitteln.
    ##12##
Dieser Dienst ist gebührenfrei.

How to apply

  1. Der Beherbergungsbetrieb, der mit 5-Sternen eingestuft ist, beauftragt auf eigene Kosten einen Drittanbieter, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, mit der Durchführung eines „Mystery Guest Check“.
  1. Der Drittanbieter übermittelt nach der Durchführung des „Mystery Guest Check“ der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes die Erklärung, die die erfolgte Kontrolle bestätigt. ##1##
  1. Der Beherbergungsbetrieb mit 5 Sternen muss auf Anfrage der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes jährlich den Kontrollbericht übermitteln. Zusätzlich sind die Daten der offiziellen Nächtigungsstatistik sowie die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen anzugeben.

What follows

Die für den Tourismus zuständige Organisationseinheit des Landes prüft die Erklärung der Drittanbieter und stellt fest, ob diese alle Voraussetzungen für die Durchführung von „Mystery Guest Checks“ erfüllen. Die für Tourismus zuständige Organisationseinheit des Landes überprüft die Berichte des „Mystery Guest Checks“ und verwendet die entsprechenden Ergebnisse zur Durchführung entsprechender Kontrollen.


Timings and deadlines

Der Bericht des „Mystery Guest Check“ muss zusammen mit den Anlagen, jährlich auf Anfrage der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes, übermittelt werden.


Frequently asked questions

Was sind die Qualitätskriterien für Fünf-Sterne-Hotels?

Sie können die Qualitätskriterien 5-Sterne-Häuser nachlesen.

Wie funktioniert das Bewertungssystem?

Um mehr darüber zu erfahren, wie das Bewertungssystem funktioniert, können Sie den Leitfaden „Bewertungssystem Mystery-Guest-Check“ lesen.

Wo finde ich die spezialisierten Drittanbieter?

Die Inhaber von Beherbergungsbetrieben können frei wählen, welchen Drittanbieter sie mit der Durchführung eines Mystery-Guest-Checks beauftragen. Vor der Beauftragung müssen sie jedoch sicherstellen, dass der ausgewählte Drittanbieter gegenüber der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes erklärt hat, alle gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.