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Service code: 1687

Qualitätskontrolle Mystery-Guest-Check für 5-Sterne-Betriebe

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Description

Der „Mystery-Guest-Check“ ist eine jährliche Qualitätsbewertung für Beherbergungsbetriebe mit 5-Sternen. Die Bewertung betrifft die Ausstattung, die baulichen Merkmale, die angebotenen Dienstleistungen und die berufliche Qualifikation der Beschäftigten, die von spezialisierten Drittanbietern durchgeführt werden muss. Das Ergebnis muss an die für den Tourismus zuständige Landeseinrichtung zur Durchführung der entsprechenden Kontrollen übermittelt werden.


Who is the service aimed at?

Eigentümer und Eigentümerinnen eines gastgewerblichen Beherbergungsbetriebs mit 5 Sternen.


Requirements

Die Voraussetzungen betreffen die Klassifizierung des Betriebes und die Merkmale der Personen, welche die Kontrolle durchführen.

  1. Der Betrieb muss mit 5 Sternen klassifiziert sein;
  2. der „Mystery-Guest-Check“ muss von spezialisierten Drittanbietern durchgeführt werden, die diese Qualitätsbewertung grundsätzlich als Dienstleistung anbieten;
  3. die Drittanbieter müssen nachweisen, dass sie in mindestens 5 Referenzbetrieben Bewertungen durchgeführt haben;
  4. als gleichwertig gelten auch „Mystery-Guest-Checks“, die im Rahmen der Zugehörigkeit zu einer Hotelkooperation, einer Angebotsgruppe oder einer Hotelkette durchgeführt werden. In diesem Fall müssen alle vom System des „Mystery-Guest-Checks“ vorgesehenen Punkte der Checkliste unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Bewertungssystems überprüft und bewertet werden.


What is needed

  • Das Formular für die Mitteilung als Drittanbieters: ##1##.
  • Das Formular für die Erklärung des Drittanbieters: ##2##.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 


How to apply

  1. Beauftragen Sie einen spezialisierten Drittanbieter, der diese Art der Qualitätsbewertung als Dienstleistung anbietet. Sie müssen den „Mystery-Guest-Check“ auf Initiative des Beherbergungsbetriebs und auf eigene Kosten organisieren;
  2. der Drittanbieter muss das Formular für die Mitteilung und die Erklärung ausfüllen und an die für den Tourismus zuständige Landeseinrichtung übermitteln;
  3. Sie müssen das Ergebnis an die für den Tourismus zuständige Landeseinrichtung übermitteln.


What follows

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  2. die zuständige Landeseinrichtung verwendet das Ergebnis des „Mystery-Guest-Checks“, um die entsprechenden Kontrollen durchzuführen.


Timings and deadlines

Die Übermittlung der Daten ist erstmalig ab dem Jahr 2021 verpflichtend. Der „Mystery-Guest-Check“ muss im Jahr 2020 durchgeführt worden sein.


Frequently asked questions

Was sind die Qualitätskriterien für Fünf-Sterne-Hotels?

Sie können die Kriterien unter dem folgenden Link einsehen: ##1##.

Wie funktioniert das Bewertungssystem?

Um mehr darüber zu erfahren, wie das Bewertungssystem funktioniert, können Sie den Leitfaden unter dem folgenden Link lesen: ##2##.

Wo finde ich die zu beauftragenden Drittanbieter?

Die zu beauftragenden Drittanbieter finden Sie unter folgendem Link: ##3##.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Die Rechtsgrundlage ist das Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 1989, Nr. 11, Artikel 12/bis, „Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, Gastgewerbeordnung“.