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Service code: 1685

Sondermaßnahmen für gastgewerbliche Nahversorgungsdienste

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Description

Die Autonome Provinz Bozen - Südtirol gewährt außerordentliche Förderungen für gastgewerbliche Nahversorgungsdienste, d. h. Betriebe müssen als einziger gastgewerblicher Betrieb, ganzjährig Speisen servieren und/oder Getränke ausschenken.

Die Förderung umfasst zwei Arten von Vorhaben:

  • Eröffnung des einzigen gastgewerblichen Nahversorgungsdienstes in einer Ortschaft mit mindestens 100 Einwohnern und Einwohnerinnen;
  • Aufrechterhaltung eines bereits aktiven gastgewerblichen Nahversorgungsdienstes in einer Ortschaft mit mindestens 100 Einwohnern und Einwohnerinnen.

Die Förderung kann auch gewährt werden, wenn andere Betriebe ansässig sind, vorausgesetzt, dass:

  • sie nur für einen oder mehrere Abschnitte im Jahr (saisonweise) geöffnet sind;
  • sie in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung jährlich für mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage oder jährlich mehr als 120 nicht aufeinanderfolgende Tage die Tätigkeit unterbrochen haben (ausgenommen die Unterbrechung ist aufgrund von Umbauarbeiten erfolgt);
  • mehr als 1 km außerhalb des Ortszentrums liegen;
  • sie die Mindestöffnungszeit von 10 Stunden an mindestens fünf Tagen in der Woche nicht einhalten.

Die Höhe des Beitrags:

  • für die Eröffnung: einmaliger Beitrag von bis zu 30.000 Euro;
  • für die Aufrechterhaltung: jährlicher Beitrag von bis zu 13000 Euro;
  • für die Aufrechterhaltung zwei Betriebe in einem touristisch gering entwickelten Gebiet: jährlicher Beitrag von bis zu 8.000 Euro.

Who is the service aimed at?

Gastgewerbliche Betriebe, die ganzjährig Speisen und/oder Getränke servieren.


Requirements

Der Beitrag kann gastgewerblichen Betrieben gewährt werden, die:

  • Der einzige gastgewerbliche Betrieb in Ortschaften mit mindestens 100 Einwohnern und Einwohnerinnen sind bzw. in einem als touristisch gering entwickelten Gebiet einer von zwei gastgewerblichen Betrieben ist;
  • eine Mindestöffnungszeit von 10 Stunden an mindestens fünf Tagen in der Woche einhalten;
  • in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Mehrwertsteuerumsatz in folgender Höhe haben:
    • bis zu 300.000 € (für Betriebe, die Tätigkeiten im Sinne von Artikel 2, Absatz 1 und Artikel 3, Absatz 1 des Landesgesetzes Nr. 58/1988 ausüben);
    • bis zu 500.000 € (für Betriebe, die Tätigkeiten im Sinne von Artikel 5 des Landesgesetzes Nr. 58/1988 ausüben).

What is needed

  • ##2##;
  • Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

How to apply

  • Das Ansuchen muss mit PEC an die Adresse tourismus.turismo@pec.prov.bz.it übermittelt werden;
  • das Ansuchen muss digital unterzeichnet oder händisch unterschrieben werden, wobei das unterschriebene Formular als PDF-Datei eingescannt und eine Kopie des gültigen Erkennungsausweises beigefügt werden muss.

What follows

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • Sie erhalten eine Mitteilung, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  • Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, so wird der Beitrag für die Aufrechterhaltung  gekürzt oder die Anträge werden von Amts wegen archiviert.
  • Sie erhalten den Beitrag ausbezahlt oder Sie erhalten eine Mitteilung, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde.

Timings and deadlines

Für die Eröffnung des Nahversorgungsbetriebes

  • Das Ansuchen muss bis zum 30. April bzw. 31. August eines jeden Jahres eingereicht werden;
  • das Ansuchen muss vor dem Datum der Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden, das aus der Lizenz oder der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns hervorgeht.

Für die Aufrechterhaltung des Nahversorgungsbetriebes

  • Das Ansuchen muss bis zum 30. April eines jeden Jahres eingereicht werden.

Frequently asked questions


Regulatory reference

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen

Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft;

Richtlinien für Sondermaßnahmen zugunsten gastgewerblicher Nahversorgungsdienste;

  • Der Beitrag wird im Rahmen der Vorschriften über „De-minimis-Beihilfen“ (EU-Verordnung Nr. 2831/2023) gewährt.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##2##.