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Service code: 1681

Zeitweilige und gelegentliche Ausübung des Bergführerberufs in der Autonomen Provinz Bozen mit einem Befähigungstitel aus der EU

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Description

Der Dienst betrifft die Möglichkeit, zeitweilig und gelegentlich als Bergführer oder Bergführerin tätig zu sein. Dies ist möglich, wenn Sie über einen entsprechenden ausländischen Titel aus einem EU-Mitgliedstaat verfügen sowie für Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.


Who is the service aimed at?

Bergführer und Bergführerinnen (aus EU-Mitgliedstaaten und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), die ihren Beruf gelegentlich und zeitweilig in Südtirol ausüben möchten.


Requirements

Sie müssen über einen entsprechenden ausländischen Berufsabschluss verfügen (aus den EU-Mitgliedstaaten und für Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).


What is needed

Sie benötigen die ##1##.



What follows

Der Funktionsbereich Tourismus erhält Ihre Mitteilung.

Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihre Mitteilung angenommen wurde.


Timings and deadlines

Sie können die Mitteilung zu jeder Zeit des Jahres einreichen.


Frequently asked questions

An wen kann ich mich wenden, um Informationen über die Prüfung zum Bergführer/zur Bergführerin und die damit verbundenen Kosten zu erhalten?

Für Informationen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an den Verband der Südtiroler Berg- und Skiführer, der die Prüfung organisiert.