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Service code: 1681

Gelegentliche und zeitlich begrenzte Beauftragung eines Bergführers oder einer Bergführerin aus der EU mit ausländischer Befähigung in Südtirol

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Description

Der Dienst betrifft die Möglichkeit, zeitweilig und gelegentlich als Bergführer oder Bergführerin tätig zu sein. Dies ist möglich, wenn Sie über einen entsprechenden ausländischen Abschluss aus einem EU-Mitgliedstaat verfügen sowie für Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.


Who is the service aimed at?

Bergführer und Bergführerinnen (aus EU-Mitgliedstaaten und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), die ihren Beruf gelegentlich und zeitweilig in Südtirol ausüben möchten.


Requirements

Sie müssen über einen entsprechenden ausländischen Berufsabschluss verfügen (aus den EU-Mitgliedstaaten und für Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).


What is needed

Vorherige Mitteilung der zeitweiligen und gelegentlichen Berufsausübung: ##1##.



What follows

  1. Der Funktionsbereich Tourismus erhält Ihre Mitteilung;
  2. Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihre Mitteilung angenommen wurde.

Timings and deadlines

Sie können die Mitteilung zu jeder Zeit des Jahres einreichen.


Frequently asked questions

An wen kann ich mich wenden, um Informationen über die Prüfung zum Bergführer/zur Bergführerin und die damit verbundenen Kosten zu erhalten?

Für Informationen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an den Verband der Südtiroler Berg- und Skiführer, der die Prüfung organisiert.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen: