Für die gelegentliche und vorübergehende Ausübung des Berufs mit einer ausländischen Qualifikation sowie für die Anerkennung dieser Qualifikation müssen Sie folgende Formulare ausfüllen:
- Fremdenführer bzw. Fremdenführerin und Reiseleiter bzw. Reiseleiterin: Vorherige Mitteilung der zeitweiligen und gelegentlichen Dienste (nur EU oder Island, Norwegen, Lichtenstein, Schweiz) ##1##;
- Fremdenführer bzw. Fremdenführerin: Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation: ##2##;
- Reiseleiter bzw. Reiseleiterin: Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ##3##;
- Reiseleiter bzw. Reiseleiterin: Anerkennung der Berufserfahrung (nur EU) ##4##.
Kosten
Der Dienst ist für die vorherige Mitteilung über die gelegentliche und vorübergehende Ausübung des Berufs mit einer ausländischen Qualifikation kostenlos.
Es können nur Staatsangehörige der EU sowie der Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz ansuchen.
Dem Antrag um Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ist eine Stempelmarke zu 16,00 € beizufügen.