Description
Die Autonome Provinz Bozen erteilt die Genehmigung zur Ausübung des Tagesmütterdienstes bzw. Tagesväterdienstes und ermöglicht den Zugang zur Kofinanzierung.

Die Autonome Provinz Bozen erteilt die Genehmigung zur Ausübung des Tagesmütterdienstes bzw. Tagesväterdienstes und ermöglicht den Zugang zur Kofinanzierung.
Gemeinnützige Einrichtungen, die Kleinkinderbetreuungsdienste anbieten wollen.
Der Antrag muss von der delegierenden Person oder vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Einrichtung unter Verwendung des von der Familienagentur bereitgestellten Formulars unterzeichnet werden.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.
Von der Stempelsteuer befreit sind: ONLUS (Non-Profit-Organisationen) (Punkt 27-bis des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 642 Tabelle „B” vom 26.10.1972 in geltender Fassung) und Körperschaften des Dritten Sektors (GvD vom 03.07.2017, Nr. 117, in geltender Fassung, Art. 4 und Art. 82 Abs. 1 und 5).
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die aufgeführten Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse einreichen: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.
Die Familienagentur prüft den Antrag und kontrolliert alle Voraussetzungen.
Dann wird das Akkreditierungsdekret erlassen.
Die Familienagentur erteilt die Akkreditierung innerhalb von 180 Tagen nach Eingang des Antrags.
Um die Akkreditierung aufrechtzuerhalten, müssen Sie der Familienagentur jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der internen Evaluierung gemäß Artikel 30 Absatz 1 des DLH Nr. 42/2017 vorlegen.
Die Akkreditierung gilt für drei Jahre und wird auf Ansuchen der Trägerkörperschaft verlängert.
Für die Beantragung des Bonus für den Kinderhort finden Sie die akkreditierten Dienste unter folgendem Link: ##1##.
Ziel ist es, die Qualität des Dienstes zu erhalten und weiterzuentwickeln; weitere Informationen finden Sie unter: Qualität in der Kleinkindbetreuung.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol.
Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42 Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
E-Mail: familienagentur@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: familie.provinz.bz.it
Gerhard Mair
Telefon: +39 0471 41 83 69
E-Mail: gerhard.mair@provincia.bz.it
Yaila Mattiuzzi
Telefon: +39 0471 41 83 70
E-Mail: yaila.mattiuzzi@provincia.bz.it
Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Am Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.