Kann ich die Unterlagen auch im Namen einer anderen Person anfordern?
Ja, das ist möglich. Die Person, in deren Namen Sie handeln, muss die Vollmacht im Formular Dokumenteneinsicht bzw. Auszug der Schuld oder das Formular der Vollmacht unterschreiben. Außerdem muss eine Kopie des Erkennungsausweises des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin, sowie Ihres eigenen beigefügt werden.
Wie werde ich die angeforderten Unterlagen erhalten?
Wir senden Ihnen die Unterlagen auf dem im Ansuchen angegebenen Weg (E-Mail oder PEC). Wenn Sie im Ansuchen keine Übermittlungsart angegeben haben, senden wir Ihnen die Unterlagen auf demselben Weg, auf dem Sie die Anfrage gestellt haben.
Zum Beispiel erhalten Sie sie per E-Mail, wenn Sie sie per E-Mail angefordert haben.
Wie lange dauert es, bis ich die Unterlagen erhalte?
Wenn Ihre Anfrage vollständig ist, senden wir Ihnen die Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung zu. Fehlt etwas, fordern wir Sie auf, die Unterlagen zu ergänzen, bevor wir fortfahren.