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Service code: 1569

Einsicht in Unterlagen und Auszug der Schuldposition im Rahmen der Zwangseintreibung

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Description

Dienst, mit dem Sie folgende Unterlagen anfordern können:

  • den Auszug Ihrer Schuldposition;
  • weitere Unterlagen (z. B. Kopie der erlassenen Akten und der entsprechenden pagoPA-Zahlungsmitteilungen, Kopie des gewährten Ratenzahlungsplans, Kopie der Mitteilung über den Verfall der Ratenzahlungsmaßnahme);
  • einen einzigen Code, um über das System pagoPA die Restschuld oder eine bestimmte Anzahl von Raten Ihres Ratenzahlungsplans in einer einzigen Zahlung zu begleichen.

Who is the service aimed at?

Jede Person, gegen die eine Akte der Phase der Zwangseintreibung erlassen wurde, zum Beispiel Zahlungsmahnung oder die Übernahme einer Schuldposition, kann ihre Schuldensituation bei der Gesellschaft kennen und verwalten. Zu den Akten der Zwangseintreibung gehören auch Aufforderungen, Mahnungen, Vorankündigungen verwaltungsmäßiger Sperren/Stilllegungen oder der Eintragung einer Hypothek, sowie Pfändungsakten.


What is needed

  • Das folgende Formular für das Ansuchen: ##2##;
  • Erkennungsausweis der antragstellenden Person;
  • gegebenenfalls die Vollmacht für einen Antrag auf Dokumenteneinsicht in Bezug auf Akten, die auf eine andere Person ausgestellt sind, zusammen mit einer Kopie des Erkennungsausweises auch des oder der Anweisenden.

Das Formular für die Anfrage auf Dokumenteneinsicht des Dienstes Zwangseintreibung der Südtiroler Einzugsdienste kann nicht verwendet werden, um Unterlagen zu erhalten, die von anderen Diensten der Gesellschaft ausgestellt wurden.

 


How to apply

Füllen Sie das oben genannte Formular aus und fügen Sie die für die Anfrage erforderlichen Unterlagen bei; reichen Sie die Anfrage auf Dokumenteneinsicht beim Amt Südtiroler Einzugsdienste ein über:
  • E-Mail an die Adresse zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it oder
  • PEC an die Adressese.aar.bz@legalmail.it (verpflichtend für Unternehmen und Freiberufler bzw. Freiberuflerinnen) oder
  • persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, am Sitz der Südtiroler Einzugsdienste AG in Bozen, Schlachthofstraße 53/b, 3. Stock, oder
  • per Post an die Südtiroler Einzugsdienste AG, J. Mayr-Nusser-Straße 62/D, 39100 Bozen.

What follows

  1. Die Gesellschaft prüft die korrekte Ausfüllung des Formulars und die Beifügung der erforderlichen Unterlagen;
  2. Bei positivem Ergebnis bearbeitet sie die Anfrage, andernfalls fordert sie die notwendigen Ergänzungen an;
  3. Die Unterlagen werden Ihnen von der Gesellschaft auf die in der Anfrage angegebene Weise übermittelt, und zwar per:
  • E-Mail, oder
  • PEC.

Wird in der Anfrage keine Art der Übermittlung der Unterlagen angegeben, werden diese auf demselben Weg übermittelt, auf dem die Anfrage eingereicht wurde.

 


Timings and deadlines

Die Gesellschaft bearbeitet Ihre Anfrage, sofern diese vollständig ist, innerhalb von 30 Tagen ab dessen Einreichung; andernfalls fordert sie die notwendigen Ergänzungen an.

 


Frequently asked questions

Kann ich die Unterlagen auch im Namen einer anderen Person anfordern?

Ja, das ist möglich. Die Person, in deren Namen Sie handeln, muss die Vollmacht im Formular Dokumenteneinsicht bzw. Auszug der Schuld oder das Formular der Vollmacht unterschreiben. Außerdem muss eine Kopie des Erkennungsausweises des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin, sowie Ihres eigenen beigefügt werden.

Wie werde ich die angeforderten Unterlagen erhalten?

Wir senden Ihnen die Unterlagen auf dem im Ansuchen angegebenen Weg (E-Mail oder PEC). Wenn Sie im Ansuchen keine Übermittlungsart angegeben haben, senden wir Ihnen die Unterlagen auf demselben Weg, auf dem Sie die Anfrage gestellt haben.
Zum Beispiel erhalten Sie sie per E-Mail, wenn Sie sie per E-Mail angefordert haben.

Wie lange dauert es, bis ich die Unterlagen erhalte?

Wenn Ihre Anfrage vollständig ist, senden wir Ihnen die Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung zu. Fehlt etwas, fordern wir Sie auf, die Unterlagen zu ergänzen, bevor wir fortfahren.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz Nr. 241/1990;
  • Landesgesetz 17/1993.