Wie kann ich sicher sein, dass die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung aufgehoben wurde?
Um Gewissheit über die Aufhebung der verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung und insbesondere über die Gesamtsituation des betroffenen Fahrzeugs zu erhalten (das möglicherweise weiteren verwaltungsmäßigen Sperren oder Stilllegungen unterliegt, die nicht von den Südtiroler Einzugsdiensten eingetragen wurden), können Sie selbständig einen PRA-Auszug für das Fahrzeug anfordern oder die gebührenfreie Nummer des ACI anrufen.
Was kann ich tun, wenn ich nach Begleichung der entsprechenden Schuld eine Mitteilung über die erfolgte Aufhebung der verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung benötige?
Wenn Sie nach Begleichung der entsprechenden Schuld eine Mitteilung über die erfolgte Aufhebung der verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung benötigen, können Sie diese bei der Gesellschaft ansuchen, indem Sie eine Kopie Ihres Erkennungsausweises beilegen, per:
Was kann ich tun, wenn ich nach der Zahlung, aber bevor die Gesellschaft die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung telematisch im PRA aufgehoben hat, mit dem von der Sperre betroffenen Fahrzeug angehalten und bestraft werde?
Mit dem System pagoPA werden Uhrzeit und Tag der tatsächlichen Zahlung registriert; wenn Sie also in dem Zeitraum zwischen erfolgter Zahlung und der telematischen Aufhebung im PRA angehalten und bestraft werden, können Sie uns eine Kopie des gegen Sie ausgestellten Vorhaltungsprotokolls zusenden.
Die Gesellschaft überprüft, ob die Zahlung der Schuld, für die die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung eingetragen wurde, vor der erhaltenen Strafe erfolgt ist, und wird in diesem Fall die Behörde, die die Strafe verhängt hat, kontaktieren, um deren Aufhebung zu beantragen.
Was passiert, wenn ich nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Vorankündigung der verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung zahle?
Vor der Eintragung der Sperre oder Stilllegung wird Ihnen eine Vorankündigung der verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung zugestellt, mit Angabe des Kennzeichens des betroffenen Fahrzeugs oder der betroffenen Fahrzeuge und mit der Aufforderung, den geschuldeten Betrag innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Zustellung der Vorankündigung zu bezahlen. Andernfalls trägt die Gesellschaft die Sperre ein.
Wenn Sie den in der Vorankündigung angegebenen Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung bezahlen und keine Ratenzahlung, Entlastung oder Aussetzung beantragen, trägt die Gesellschaft die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA) ein. Ab diesem Zeitpunkt gilt:
- das Fahrzeug darf nicht mehr verkehren;
- Wenn Sie dennoch fahren, riskieren Sie eine Geldbuße gemäß Art. 214, Absatz 8, der Straßenverkehrsordnung;
- Wenn ein Unfall passiert, während die Sperre oder Stilllegung aktiv ist, kann die Versicherung gemäß Vertrag die gezahlten Beträge zurückfordern (Rückgriffsrecht).